US-Gericht gewährt Trump „absolute Immunität“ für Amtshandlungen

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Washington DC (dts Nachrichtenagentur) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag verkündet, dass Ex-US-Präsident Donald Trump „absolute Immunität“ vor Strafverfolgung für Handlungen im Amt genießt. Mit sechs zu drei Stimmen setzten sich die von Trump und weiteren Präsidenten seiner Partei ernannten Richter gegen die von Obama und Biden ernannten Richter durch.

Die „Natur der präsidialen Macht“ berechtige „einen ehemaligen Präsidenten zu absoluter Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Handlungen, die innerhalb seiner abschließenden und ausschließenden verfassungsmäßigen Autorität liegen“, schrieb der Oberste Richter, John Roberts. Es gebe allerdings keine Immunität für „inoffizielle“ Handlungen.

Das Urteil hat Auswirkungen für das Verfahren gegen Trump zu seinen Versuchen, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Darin geht es unter anderem um seine Rolle im Sturm auf das Kapitol und eine Aufnahme, die einen Anruf dokumentiert, in dem Trump den Secretary of State von Georgia, Brad Raffensperger, bat, „11.780 Stimmen zu finden“. Formell muss in dem Wahlbetrugsverfahren nun auch geklärt werden, ob der Ex-Präsident die Handlungen im Amt oder als Privatperson getätigt hat. Eine endgültige Entscheidung ist nun nicht mehr vor der diesjährigen Präsidentschaftswahl zu erwarten, bei der Trump erneut für die Republikaner kandidiert.

Die drei von liberalen Präsidenten ernannten Richterinnen kritisierten die Entscheidung der Mehrheit des Gerichts scharf. „Mit der heutigen Entscheidung, ehemaligen Präsidenten strafrechtliche Immunität zu gewähren, wird die Institution des Präsidenten umgebaut. Sie verhöhnt den in unserer Verfassung und unserem Regierungssystem verankerten Grundsatz, dass kein Mensch über dem Gesetz steht“, schrieb Sonia Sotomayor in ihrem Dissens. Das Gericht gewähre dem ehemaligen Präsidenten „all die Immunität, um die er gebeten hat, und mehr“, so die Richterin.

Noch nie in der Geschichte der USA habe ein Präsident Grund zu der Annahme gehabt, dass er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt wäre, wenn er die Vorzüge seines Amtes nutzte, um gegen das Strafrecht zu verstoßen. „Künftig werden jedoch alle ehemaligen Präsidenten in eine solche Immunität gehüllt sein“, schrieb Sotomayor. „Wenn der Inhaber eines solchen Amtes seine Amtsgewalt zur persönlichen Bereicherung missbraucht, wird das Strafrecht, an das wir uns alle halten müssen, keinen Schutz bieten. Aus Angst um unsere Demokratie widerspreche ich.“

Foto: Donald Trump (Archiv) – via dts Nachrichtenagentur

  1. Die liberalen Richterinnen haben ihre eigene Verfassung nicht begriffen und kritisieren die Gerichtsentscheidung. Natürlich kann Mr. Trump angeklagt werden, wenn es seine Rolle im Wahlkampf betrifft, in dem er ja als Privatperson aufgetreten ist. Was anderes hat das Gericht nicht festgestellt. Erschreckend wie parteiisch „liberale“ Richter sind! Die untergraben ihre eigenen Institutionen.

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