Verdacht der Bestechung: 12 Durchsuchungsbeschlüsse im Umfeld der Ewibo-Beschuldigten und von Sponsoren des 1. FC Bocholt vollstreckt

Lesezeit ca. 3 Min.

+++ Update:: 25.8.2022: 8:00 Uhr +++

Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der Ewibo und ihrer ausgelagerten Töchter hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bielefeld gemeinsam mit einem Großaufgebot der Polizei am Dienstag in Bocholt und anderen Städten zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt. Betroffen waren ein Teil der bislang 20 Beschuldigten aber auch andere Personen. Bei letzteren soll es sich nach Informationen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen um hochrangige Vertreter von Sponsoren und ehemaligen Sponsoren des 1. FC Bocholt gehandelt haben. Auch die Geschäftsstelle des Vereins selbst wurde nach Informationen des BBV durchsucht.

Das Verfahren hat Vorwürfe der Untreue zum Nachteil der Stadt Bocholt sowie der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Organisation der Flüchtlingshilfe und dem Sponsoring des 1.FC Bocholt zum Gegenstand. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden drei Vermögensarreste mit einer Gesamthöhe von neun Millionen Euro in Immobilien und Bankforderungen vollzogen.. Vermögensarrest dient unter anderem der Sicherung der Vollstreckung einer Geldstrafe. Sie kann von den Strafverfolgern schon sehr frühtzeitig eingesetzt werden.

Wie von Made in Bocholt mehrfach berichtet, sah sich der ehemalige Kämmerer Ludger Triphaus schon vor Jahren Vorwürfen ausgesetzt, weil er mit der Firma Stölting 2015 einen Vertrag über die Bewachung der Flüchtlingsunterkünfte in Bocholt abgeschlossen und eben diese Firma Stölting in seiner privaten Funktion als Präsident des 1. FC Bocholt später als Hauptsponsor seines Fußballvereins präsentiert hatte. In Verwaltung und Politik hatte es damals auf Nachfrage unserer Plattform mehrfach geheißen, das sei alles „reiner Zufall“. Dass Triphaus nach seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 2018 auch noch in den Beirat der Stölting Service Group wechselte, wurde seitens der Stadt ebenfalls öffentlich nicht kritisiert.

Der „Zufall“ wiederholte sich aber, als Triphaus mit der Firma Gigaset – nach dem Ausscheiden von Stölting 2018 als Sponsor beim !. FC – im Rahmen der Suche nache einer Unterkunft für die Verwaltung einen Mietvertrag über das Gebäude an der Kaiser Wilhelm-Straße abschloss und kurz darauf eben diese Firma Gigaset in seiner privaten Funktion als Präsident des 1. FC Bocholt als Hauptsponsor seines Fußballvereins präsentierte. Erneut stieß das in Rat und Verwaltung kaum jemand sauer auf.

Ganz offenbar aber stellte die Staatsanwaltschaft schon lange möglicherweise strafrechtlich relevante Verbindungen her. Darauf deuten die jüngsten Durchsuchungsbeschlüsse sowohl bei hochrangigen Vertretern des 1. FC Bocholt als auch der besagten Sponsoren hin (wird fortgesetzt).

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  1. blank

    Man könnte meinen, man wohne in Kölle, wo der Klüngel salonfähig ist.

    Wenn jemand Mist gebaut hat, seine Ämter missbraucht hat, so gehört er bestraft. Schade ist, dass im Rahmen dieser Ermittlungen ehrenwerte Mitarbeiter der Ewibo darunter leiden.

  2. blank

    Hallo!
    Schon die erste Zeile des Artikels von Herrn Blesenkemper zeigt, dass er von unserem Rechtsstaat keine Ahnung hat, denn es gibt keine Ermittlungen gegen „die Ewibo“. In Deutschland haben wir kein Unternehmensstrafrecht. Im Fall Ewibo ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld, ob einzelne Mitarbeiter des Unternehmens Straftaten wie etwa Bestechung, Unterschlagung, Betrug oder ähnliches während ihrer Arbeit begangen haben. Und das ist etwas ganz anderes als ein Strafverfahren gegen das Unternehmen. Das gibt es nämlich nicht. Wir sind ja nicht in den USA!

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