Vermeintlicher Datenskandal um Chayns-App: Positive Corona-Schelltests auf Online-Karte markiert



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Ein vermeintlicher Datenskandal rund um die Erfassung von Corona-Infektionen wird zum Politikum. Offensichtlich hat die Firma Tobit.Labs in Ahaus zwischenzeitlich Standorte von positiven Covid-Schnelltests auf einer online verfügbaren Karte markiert. Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelte es sich ausschließlich um Ergebnisse von Stationen, die die Chayns-App zur Terminvereinbarung und Ergebnisübermittlung nutzen. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der Grünen mitteilt, bestreitet Tobit, dass Daten von Infizierten dargestellt wurden. Vielmehr soll es sich um eine rein statistische Erhebung von positiven Schnelltests gehandelt haben. Zu keinem Zeitpunkt seien laut Unternehmen Rückschlüsse auf tatsächliche Personen, Gebäude oder Ähnlichem möglich gewesen. Der Fall schlägt dennoch hohe Wellen, nicht zuletzt weil Chayns zahlreiche Daten im Westmünsterland sammelt und verwaltet – unter anderem auch die des Bocholt-Gutscheins.

Am 13. Januar hatte Landrat Dr. Kai Zwicker nach eigenen Angaben im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz von dem Fall erfahren. Unverzüglich habe man anschließend Kontakt mit Tobit.Labs aufgenommen, heißt es jetzt aus dem Kreishaus auf Anfrage der Grünen. Daraufhin wurde die Karte am 17. Januar abgeschaltet, allerdings einen Tag später durch eine so genannte „Heat-Map“ ersetzt. Sie zeigt einen gröberen Maßstab und „verwischt“ Standorte beziehungsweise stellt sie unscharf dar. Daraufhin bat der Kreis nach eigenen Angaben wieder einen Tag später darum, auch auf diese Darstellung zu verzichten. Das ist allerdings wohl bis heute nicht geschehen.

Die Grünen wollten nun wissen, ob die Kreisverwaltung weiterhin an einer Empfehlung der Chayns-App fest hält? Darauf nimmt der Landrat wie folgte Stellung: „Die Kreisverwaltung hat die Nutzung der Chayns App nicht im Allgemeinen empfohlen, sondern die Buchung von Impfterminen über die Chayns App, soweit Personen nicht die Wartezeiten bei den Impfangeboten des Kreises in Kauf nehmen mochten“. Auch fühlt sich die Verwaltung nicht für eine Kontrolle des App zuständig. Das sei Sache des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, heißt es.

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