Verwaltungsgericht hält Rauswurf von Knipping aus der CDU-Fraktion für rechtens

Dreimal hat der seit Herbst 2022 fraktionslose, weil aus der Gruppe der CDU-Ratsmitglieder ausgeschlossene Jürgen Knipping versucht, sich zurückzuklagen. Dreimal scheiterte er. Nach zwei Eilentscheidungen gegen ihn urteilte jetzt auch das Verwaltungsgericht Münster im ordentlichen Verfahren, dass sein Rauswurf damals durchaus rechtens gewesen war. 

Der Stadtverordnete habe durch wiederholtenWiderstand gegen die Gesamtlinie der Unionskolleginnen und -kollegen, wegen unabgestimmter Vorwürfe gegen den Parteifreund Thomas Kerkhoff, wegen einer Anzeige gegen den Bürgermeister und nicht zuletzt wegen der gutachterlichen Untersuchung einer Auftragsvergabe in Zusammenhang mit dem KuBAaI-Gelände – bildlich kurz zusammengefasst –  den Bogen einfach überspannt, meinte das Gericht . Es folgte damit der bereits vor rund einem Jahr im einstweiligen Verfahren geäußerten Einschätzung des OVG.

Knippings Hinweis auf vermeintliche Formfehler im Ausschlussverfahren zogen nicht.  Die CDU-Fraktion habe nach Lage der Akten hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür dargetan, dass das Vertrauensverhältnis aufgrund Verstöße gegen die Geschäftsordnung in der Gesamtbetrachtung „nachhaltig gestört ist und eine weitere Zusammenarbeit den übrigen Fraktionsmitgliedern nicht zugemutet werden kann“, hatte es schon in der richterlichen Entscheidung vor rund einem Jahr  geheißen. 

Auch seien die in der Geschäftsordnung der CDU-Fraktion festgehaltenen, entweder für eine Missbilligung, für die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder gar für den Ausschluss aus der Fraktion festgeschriebenen Regularien eingehalten worden, so das Gericht weiter.

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    Statt gegen Windmühlen mit Formalitäten zu kämpfen, sollte Herr Knipping sich mal mit dem sogenannten Fraktionszwang beschäftigen. Den gibt es nach den Grundgesetz garnicht, sondern ist eine Erfindung der Adenauer-CDU von damals.

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