Vom Landrat bis zum Vermieter: 37-Jähriger soll Mitmenschen andauernd bedroht, beleidigt oder genötigt haben

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Seit über 20 Jahren steht ein heute 37-jähriger Bocholter immer wieder im Fokus der Justiz – wegen Bedrohung, Nötigung, Missachtung von Näherungs- und Kontaktverboten, Körperverletzung oder Beleidigung. Das hiesige Amtsgericht verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen rund eines Dutzends Straftaten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Doch die Staatsanwaltschaft hielt das nicht für tat- und schuldangemessen und ging in Berufung. Diese verlief höchst angespannt und war von Krawall geprägt.

Der Angeklagte warf den Ermittlungsbehörden nun von sich aus „Nötigung“ und „Erpressung“ vor und unterstellte der kleinen Strafkammer des Landgerichts böse Absichten. Immer wieder fiel er dem Vorsitzenden Richter ins Wort und wirkte sichtlich überzeugt, von Behörden, Mitmenschen, Nachbarn und Vermietern zu Unrecht verfolgt zu werden. Sein Verhalten spiegelte sich auch in seinen Drohungen wider: Laut dem erstinstanzlichen Urteil äußerte er gegenüber Widersprechenden regelmäßig Gewaltandrohungen wie „Ich brech’ dir die Nase“ oder „Ich werde euch wegklatschen“.

Seine Belästigungen beschränkten sich jedoch nicht nur auf Privatpersonen: Auch das Vorzimmer von Landrat Dr. Kai Zwicker, die Agentur für Arbeit sowie die Stadtverwaltung waren mehrfach Ziel seiner aufdringlichen Anrufe und Verhaltensweisen, was dazu führte, dass er von diesen Stellen verwiesen wurde. Der Angeklagte selbst bezeichnete dieses Vorgehen mehrfach als „völlig ungerechtfertigt“.

Die Berufungsverhandlung drohte wegen der ständigen Unterbrechungen und verbalen Ausfälle des 37-Jährigen mehrfach zu eskalieren. Der Vorsitzende Richter zeigte sich jedoch geduldig und bemühte sich stets um einen geordneten Ablauf der Verhandlung. Der Verteidiger des Angeklagten kam dagegen kaum zu Wort. Sein Mandant hatte ihm bereits früh „absolute Unfähigkeit“ attestiert und hätte seine Verteidigung am liebsten selbst übernommen.

Damit nicht genug: In der Berufung stritt der Beschuldigte die Vorwürfe, die er in der ersten Instanz noch alle zugegeeb, plötzlich samt und sonders ab. Das zwang das Gericht, das eigentlich nur einen Tag für den Prozess eingeplant hatte, zu einer Vertagung. Denn jetzt müssen wider Erwarten doch noch jede Menge Zeugen gehört werden. Gut möglich, dass sich im Falle einer erneuten Verurteilung dadurch die Strafe noch erhöht. Denn wenn der 37-Jährige bei seiner Taktik bleibt, entfällt der strafmildernde Umstand eines Geständnisses.

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