Vorwürfe reichen von Korruption bis Untreue
Oberstaatsanwalt Udo Vennewald hat den Verdacht gegen den ehemaligen Stadtkämmerer Ludger Triphaus, gegen Ex-Ewibo-Chef Berthold Klein-Schmeink und die Stölting Group erstmals öffentlich konkretisiert. Die Ankläger vermuten, dass es zwischen den Beteiligten zwischen 2015 und 2019 rechtswidrige Absprachen zum Schaden der Stadt gegeben hat. Konkret soll die Stölting-Group ohne Ausschreibung Aufträge für Sicherheitsdienstleistungen erhalten haben, erklärte der Chefermittler im Interview mit dem WDR.
Die Vergabe, so der Staatsanwalt, sei wohl von finanziellen Zuwendungen an den von Triphaus noch bis heute geführten 1. FC Bocholt abhängig gemacht worden. Zum Teil soll Geld durch überhöhte Rechnungsstellung auch wieder an den Sponsor zurückgeflossen sein, heißt es im TV-Interview. Alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe vehement. Bis zu einem Rechtsspruch gilt die Unschuldsvermutung.
Das gilt auch für weitere Anschuldigungen, die sich allerdings nicht gegen das Privatunternehmen Stölting richten. Demnach soll der Ex-Kämmerer bis zu 7 Millionen Euro für vermeintliche Kosten der Flüchtlingsunterbringung in die Ewibo geschleust haben. Diese Handeln sei zu dem Zweck erfolgt, das Geld der Kontrolle des Stadtrates zu entziehen, um es für eigene Belange verwenden zu können, so Vennewald im WDR. Letzters allerdings wird weiter nicht konkretisiert. Die Verteidigung des ehemaligen Ewibo-Geschäftsführers kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. „Er entbehrt jeder Grundlage und findet sich auch nicht in den zur Verfügung gestellten Akten“ heißt es in einer Stellungnahme.
Hinweis: Im usprünglichen Artikel hatten wird von sich verdichtenden, zusätzlichen Gerüchten geschrieben. Diese stehen aber in keinem Zusammenhang mit den staatsanwaltschftlichen Erläuterungen. Deshalb haben wir sie entfernt und werden gesondert darüber berichten.