Wahlamt ist eingerichtet



Bocholt (PID). In den kommenden Tagen erhalten rund 59.000 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Kommunalwahlen am 13. September 2020. Unter den Wahlberechtigten in Bocholt sind rund 4.400 Erstwählerinnen und Erstwähler. Wer bis Freitag, 28. August 2020, keinen Wahlbrief erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter Tel. 02871 953-900 in Verbindung setzen.
Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!
Am Wahlsonntag können die wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter bis zu fünf Kreuze machen: Je eine Stimme für das Bürgermeisteramt, den Stadtrat, das Landratsamt, den Kreistag und ggf. den Integrationsrat. Wer am 13. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Der Antrag hierzu wird vom Wahlamt bearbeitet.
Das Wahlamt
„Wegen der Rathaussanierung haben wir das Wahlamt am Schleusenwall in den Räumlichkeiten des Mariengymnasiums eingerichtet“, erklärt Norbert Olbing vom Wahlamt. Das Wahlamt ist über den Innenhof des Mariengymnasiums zu erreichen, Parkplätze stehen am Berliner Platz zur Verfügung. „Die Schulräumlichkeiten des Mariengymnasiums dürfen aufgrund der Corona-Pandemie nicht betreten werden“, erläutert Olbing.
Wer das Wahlamt besucht, muss – wie in städtischen Gebäuden derzeit üblich – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Die Wahlberechtigten sollten außerdem einen eigenen Kugelschreiber mitbringen, um wählen zu können“, so Olbing weiter.
Möglichkeiten der Briefwahl
Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

Die wahlberechtigte Person kommt persönlich ins Wahlamt und kann direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei müssen Personalausweis (bei Unionsbürgern: Identitätskarte oder Nationalpass), Wahlbenachrichtigung und ein Kugelschreiber mitgebracht werden.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 9. September 2020 um 12 Uhr auch online unter www.bocholtwaehlt.de oder per E-Mail an wahlamt@bocholt.de angefordert werden. Hierbei sind Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie die Wahlbezirk- und Wählerverzeichnisnummer anzugeben. Die Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den Wahlberechtigten verschickt.
Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten „Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen“ aus und unterschreibt diesen. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt geschickt werden. Die persönlichen Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den jeweiligen Wahlberechtigten unter der gewünschten Adresse verschickt. Bei rechtzeitigem Antrag kann der Versand auch an eine ausländische Anschrift erfolgen.
Die persönlichen Wahlunterlagen können auch an eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter ausgehändigt werden. Dazu muss die wahlberechtigte Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und muss von Wahlberechtigtem und Stellvertreter ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieses ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Fristen der Briefwahl
Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 11. September 2020, um 18 Uhr, gestellt werden. Onlineanträge können bis zum 9. September 2020 um 12 Uhr gestellt werden.
Im Fall einer nachgewiesenen Erkrankung kann die Briefwahl bis zum 12. September 2020 um 15 Uhr beantragt werden. Die roten Wahlbriefumschläge können bis zum 11. September 2020 um 18 Uhr ausschließlich im Wahlamt abgegeben werden; eine Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.
Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2020 in Bocholt gibt es unter www.bocholtwaehlt.de.
Kontakt Wahlamt
Wahlamt der Stadt Bocholt
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
Tel. 02871 953-900
E-Mail: wahlamt@bocholt.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Dienstag: 8 – 12 Uhr
Mittwoch: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr

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