Wanderfalke mit Schrot beschossen / NABU setzt 500 Euro Belohnung auf Ergreifung des Täters aus



Am Dienstagmorgen fanden Passanten an der Josefskirche in Bocholt einen offen-sichtlich schwer verletzten Wanderfalken. Passanten alarmierten den Tiernotruf, der daraufhin den geschützten Greifvogel zu einer Bocholter Tierarztpraxis brachte. Auf dem Weg zum Tierarzt verstarb der Vogel. Die unmittelbar nach dem Verenden des Tieres vorgenommene Röntgenuntersuchung in der Tierarztpraxis erbrachte den Beweis, dass mit Schrot auf den Vogel geschossen wurde und die daraus resultierenden inneren Verletzungen letztlich zum Tod des Vogels geführt haben.

Der Naturschutzbund weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Abschuss eines geschützten Vogels kein Kavaliersdelikt ist, sondern nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat! Dementsprechend hat der NABU-Kreisverband Borken unmittelbar Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Zudem loben wir eine Belohnung in Höhe von 500,-€ für Hinweise aus, die zum Ergreifen des Täters führen.
Rudolf Souilljee Kreisvorsitzender, NABU-Kreisverband Borken e. V.

In einer Pressmitteilung schreibt der NABU: „Wir ehrenamtlichen Naturschützer haben in den vergangenen Jahrzehnten viele Anstrengungen unternommen, damit die fast ausgestorbenen Greifvögel wieder heimisch werden können. Mittlerweile brüten Wanderfalken an mehreren Stellen in Bocholt und der weiteren Umgebung, sodass wir zurecht behaupten können, die umfassenden Artenschutzbemühungen waren durchweg erfolgreich. Und wer kann sich dem Anblick der faszinierenden Vögel entziehen, wenn sie mit atemberaubenden Flugmanövern am Himmel kreisen? Offenbar gibt es jedoch Zeitgenossen, die – aus welchen Gründen auch immer – Greifvögel hassen und dann illegalerweise zum Gewehr greifen. Gerade jetzt zu Beginn der Brutzeit ist der Verlust eines Altvogel besonders dramatisch.“

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