Wegen Unzucht verurteilter Priester ein Jahr als Aushilfe in Lowick tätig



Ein Priester des Erzbistums Köln, der bereits 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt und 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wirkte dennoch über Jahrzehnte weiter als Priester in mehreren Bistümern. Das ergaben Nachforschungen im Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen. Unter anderem war der Mann 1973 als Aushilfe in der Bocholter Gemeinde St. Bernhard Lowick tätig. Der heute 85-jährige Priester ist seit 2002 im Ruhestand und inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig.

Peter Frings, der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, war laut einer Pressemitteilung des Erzbistums Köln im Mai 2019 durch ein Schreiben auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Das Erzbistum hatte daraufhin der Rechtsanwaltskanzlei in München, die seit Anfang 2019 alle Fälle von sexuellen Missbrauch des Erzbistums untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer für diesen Fall zur Verfügung gestellt. Die Kanzlei soll prüfen, wer von den Verantwortlichen der betroffenen Bistümer worüber informiert war und wer welche Entscheidungen getroffen hat.

Die genauen Ergebnisse der Untersuchung sollen im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass ein Priester, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben konnte. „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen: Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen?“

Die Aufarbeitung des Falls, so betonte Vogt weiter, habe man deshalb bewusst in unabhängige Hände gegeben. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte. Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“

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