Weitere Lockerung der Besucherregeln im Krankenhaus



Bocholt. Das St. Agnes-Hospital Bocholt passt zum kommenden Montag (16.05.) seine Besucherregelung an. Jeder Patient und jede Patientin hat dann die Möglichkeit, pro Tag zwei Besuche zu empfangen. Außerdem sind nun Besuche von Kindern wieder grundsätzlich und ohne Altersbegrenzung möglich, sofern ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Damit entfällt die bisherige Altersgrenze.

Ein Besuch ist weiterhin wochentags in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr möglich, samstags, sonntags sowie feiertags in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr. Pro Tag sind in diesem Zeitraum zwei Besuche (auch gleichzeitig) bis zu einer Stunde möglich.

Alle Besucherinnen und Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an der Bürger-Schnellteststelle vor dem Krankenhauseingang testen zu lassen. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können.

Besucherinnen und Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben. In den Krankenhäusern ist durchgängig ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zwingend erforderlich, der beim Betreten des Krankenhauses durch einen Mitarbeitenden ausgehändigt wird.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht (1G-Regelung).

Quelle: Klinikum Westmünsterland

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