Wie mit dem digitalen „gelben Schein“ umgehen?



Wie mit dem digitalen „gelben Schein“ umgehen?

„Arbeitsrecht für die Praxis“ heißt ein neues, kompaktes und kostenfreies Format, zu dem der Unternehmerverband und die IHK Nord Westfalen für Donnerstag, 29. September 2022, von 12:30 bis 13:45 Uhr in die IHK-Geschäftsstelle an der Willy-Brandt-Straße 3 in Bocholt einladen. „Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte aus dem Kreis Borken erwarten drei Programmpunkte: Neuigkeiten aus der Wirtschaft, ein Impulsvortrag zu einem aktuellen, arbeitsrechtlichen Thema sowie Netzwerken“, schaut Jennifer Middelkamp, Regionalgeschäftsführung des Unternehmerverbandes, voraus. Sie organisiert die Veranstaltung gemeinsam mit Sven Wolf, Leiter des IHK-Standortes Westmünsterland, der ergänzt: „Wir wollen eine Plattform bieten, um sich über ein Thema zu informieren, aber sich dann auch auszutauschen, wie im eigenen Betrieb Lösungen gefunden wurden.“

Bei der Premiere referiert RA Erhan Köse, Syndikusrechtsanwalt beim Unternehmerverband, zum Thema „Virtueller Arztbesuch, Online-AU und eAU“. Die Corona-Pandemie und die Digitalisierung im Gesundheitsbereich bringen für Arbeitgeber neue Herausforderungen bei der Entgeltfortzahlungspflicht mit sich. Eine Problematik sind etwa Ferndiagnosen, beispielsweise die Krankschreibung per Telefon, Videosprechstunden oder eine „Online-AU“ durch „Internet-Doktoren“. Der an sich hohe Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerät hier in ein Spannungsverhältnis: Ist einer Ferndiagnose genauso zu vertrauen wie einer gründlichen „Live“-Untersuchung? Weiteres Thema wird die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sein, die voraussichtlich zum Jahreswechsel 2023 eingeführt wird. Erhan Köse erörtert die arbeitsrechtlichen Veränderungen, etwa den Datenabruf durch Arbeitgeber oder die Pflichten der Beschäftigten.

Anmeldung bis zum 26. September 2022 unter www.unternehmerverband.org/boh-arbeitsrecht

Ansprechpartner

Quelle: Unternehmerverbandsgruppe

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