Wildtiere schonen: von innen nach außen mähen



Jedes Jahr im Frühling stehen Jäger, Landwirte und Lohnunternehmer vor einer gemeinsamen Herausforderung: Der Mahdtermin von Grünland, Ackergras und in zunehmendem Maße auch von Energiepflanzen wie Grünroggen fällt in die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere. Zahlreichen Tieren kostet das Zusammentreffen dieser beiden Termine jährlich das Leben. Um die Wildverluste zu reduzieren, hat das Land Nordrhein-Westfalen im seit November 2016 geltenden Landesnaturschutzgesetz das Verbot aufgenommen, bei der Mahd auf Grünlandflächen ab einem Hektar Größe von außen nach innen zu mähen. Darauf weist jetzt der Kreis Borken hin.

Die Mähweise „von innen nach außen“ schützt Wildtiere, da sie so die Möglichkeit haben, während des eigentlichen Mahdvorgangs nach außen vor den Maschinen zu flüchten – sie werden somit nicht zur Mitte des Feldes getrieben. Dieses Verfahren war bereits zuvor gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft, da es weder zeit- noch kostenintensiver ist, jedoch zahlreiche Tierleben retten kann.

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