Zahl der Arbeitslosen „erfreulicherweise weiter zurückgegangen“



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Oktober erneut – wenn auch weniger stark – gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Der Trend aus den Vormonaten setze sich damit erfreulicherweise fort. Laut Dr. Zwicker zeigt sich der lokale Arbeitsmarkt trotz andauernder externer Risiken bislang stabil.

Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Oktober 4.458 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat September ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 53 Personen gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 196 Personen verringert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat von 2,1 Prozent auf 2,0 Prozent gesunken.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Oktober 2021 gesunken und liegt derzeit bei 9.037 Personen (-140 gegenüber September 2021). Sie befinde sich sogar um 627 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Oktober 13.070 Personen (-167 gegenüber September 2021) in 6.623 Bedarfsgemeinschaften (-101 gegenüber September 2021, -449 gegenüber Oktober 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat habe sich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sogar um 1.061 verringert, konstatiert Dr. Zwicker.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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