Zahl der Arbeitslosen im April leicht gestiegen



Aktuell 4.357 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im April leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Der positive Trend aus den beiden Vormonaten setze sich damit zunächst nicht fort. „Die Zahl der Arbeitslosen ist damit wieder auf dem Niveau von Februar 2022“, erklärt Landrat Dr. Zwicker. Maßgeblich für den leichten Anstieg seien dabei SGB-II-Arbeitslose aus Drittstaaten gewesen. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat April 4.357 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 20 Personen gestiegen, im Vergleich zum April 2021 aber um 408 niedriger. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin stabil bei 2,0 Prozent.

Eine geringfügige Steigerung gibt es bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Sie ist im April 2022 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 8.828 Personen (+ 8). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im April 12.677 Personen (- 16) in 6.421 Bedarfsgemeinschaften (- 9) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Somit ging der SGB-II-Hilfebedarf anders als die Zahl der Arbeitslosen im April weiter leicht zurück. Auch im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gesunken: So gab es im April 2021 noch 677 Bedarfsgemeinschaften und sogar 930 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) in den Städten und Gemeinden im Jahresvergleich

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Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren

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Quelle: Kreis Borken

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