Zahl der Arbeitslosen im Kreis Borken geringfügig gestiegen



Kreis Borken. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im März leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 2017 insgesamt 4.752 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 9 Personen höher, gegenüber dem Vorjahresmonat allerdings um 185 Personen geringer. Die SGB-II-Arbeitslosenquote ist im Vergleich zum Vormonat stabil und liegt weiterhin auf dem niedrigen Stand von 2,3 Prozent.
„Die Zahl der Arbeitslosen nimmt nicht im gleichen Umfang zu wie die Zahl der SGB-II-Leistungsbezieher insgesamt“, erläutert Landrat Dr. Kai Zwicker. „Viele Flüchtlinge im SGB-II-Bereich absolvieren erst noch Integrations- oder Sprachkurse, bevor sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“ Denn deutlich steigend ist weiterhin der SGB-II-Hilfebedarf insgesamt: So beziehen gegenüber dem Vormonat 95 Bedarfsgemeinschaften mehr Leistungen nach dem SGB II. Wie bereits im vergangenen Monat ist der Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf Personen mit Fluchthintergrund zurückzuführen (+ 58 Bedarfsgemeinschaften).
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im März folglich weiter gestiegen und liegt derzeit bei 11.544 Personen (+137). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 17.127 Personen (+ 176) in 8.397 Bedarfsgemeinschaften (+ 95) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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