Zahl der Arbeitslosen im März leicht gesunken



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im März leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Der positive Trend aus dem Vormonat halte damit weiter an. „Die Frühjahrsbelebung hat in diesem Jahr aufgrund der milden Temperaturen bereits im Februar eingesetzt und hält erfreulicherweise weiter an“, sagt Landrat Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 4.337 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 20 Personen geringer, im Vergleich zum März 2021 sogar deutlich um 381. „Im Vorjahr hatte die Erholung der Arbeitslosenzahlen erst deutlich später im Frühsommer eingesetzt“, blickt der Landrat zurück. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin stabil bei 2,0 Prozent.

Anders als die Zahl der Arbeitslosen stagniert der SGB-II-Hilfebedarf im März: Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im März 2022 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 8.820 Personen (+ 35). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 12.693 Personen (+ 83) in 6.430 Bedarfsgemeinschaften (+ 1) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gesunken: So gab es im März 2021 noch 664 Bedarfsgemeinschaften und 958 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) in den Städten und Gemeinden im Jahresvergleich

Quelle: Kreis Borken

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