Zahl der Neuanträge bei Schwerbehinderung nahezu konstant



Kreis Borken. 11.412 neue Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung waren 2017 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Im Jahr 2016 waren es 11.551 Anträge. Bei den Anfragen aus dem vergangenen Jahr handelt es sich um 3.211 Erstanträge, 3.823 Änderungsanträge, 2.677 Nachprüfungen durch das Amt, 1.495 Widersprüche und 206 Klageverfahren. Die Bearbeitungsdauer der Anträge liegt bei knapp drei Monaten. Für Nachuntersuchungen, die vom Amt eingeleitet werden, ist ebenfalls mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten zu rechnen. Solche Untersuchungen zielen darauf ab zu überprüfen, ob sich die festgestellten Einschränkungen durch Therapien verbessern lassen. Im Jahr 2017 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 7,88 Prozent. 2016 war es eine Quote von 7,66 Prozent.
Ab dem 1. September 2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen neue Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat. Die alten Papierausweise können dennoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer benutzt werden. Es besteht also keine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos in neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht. Der neue Ausweis kann bei den Bürgerbüros der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder beim Kreis Borken beantragt werden; dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/schwerbehinderung.

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