Zehn Euro für ein Schulessen – Ausschuss lehnt Rückerstattung des Elternanteils ab



Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat einen  Bürgerantrag der Sozialen Liste Bocholt abgelehnt, in dem die Wählergemeinschaft gefordert hatte, den Eltern für die letzten drei Jahre die Beträge für das Schulessen zu erstatten. Als Begründung führt die Soziale Liste Bocholt an, dass der Zuschuss der Stadt an die Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH (Ewibo) derartig hoch gewesen sei, so dass damit bereits die Elternbeiträge für das Schulessen abgegolten seien. Seit dem Sommer ist die Firma Keppner für das Schulessen zuständig. 

Vorsitzender Rainer Sauer hatte dargestellt, das zuletzt je Mittagessen in der Schulmensa am Benölkenplatz 10,06 Euro und in der Schulmensa der Gesamtschule 9,70 Euro kostete. Davon zahlten die Eltern 4,40 Euro, die Stadt Bocholt 5,30 Euro bzw. 5,69 Euro. Die Stadt Bocholt deklarierte die Zahlung als „Zusatzkosten Personal Essensausgabe, Sachkosten“ Die Einrichtungsgegenstände für die Essensausgabe hatte jedoch die Stadt gestellt. Auch die Kosten für die Reinigungsleistungen wurden der Ewibo extra vergütet. Jährlich wurden rund 49200 Mittagessen gereicht. 

Sauer rechnete vor, dass bei Zugrundelegung eines städtischen Gesamtzuschusses von 248.125,00 Euro und 190 Schultagen die Ewibo je Schultag für die Ausgabestelle Benölkenplatz 630,00 Euro und für die Ausgabestelle Gesamtschule 668,00 Euro erhalten hatte. Hinter den Kosten für die reinen Serviceleistungen setze die Soziale Liste Bocholt drei dicke Fragezeichen, sagte Rainer Sauer in der Ausschusssitzung. Auch merkte er kritisch an, dass bei den Beschäftigten der Ewibo damals wie heute kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. 

„Für eine Rückerstattung des Essensgeldes besteht aus Sicht der Verwaltung aufgrund der erbrachten Gegenleistung kein Grund“, heißt es derweil in der Vorlage der Stadt Bocholt. Und: Das Essensgeld sei direkt an die Ewibo gezahlt worden. Eine Erstattung wäre demnach höchstens durch diese möglich. Dazu wurde seitens der Sozialen Liste Bocholt angemerkt, dass die Stadt Bocholt Gesellschafterin der Ewibo sei und der Bürgermeister dort Aufsichtsvorsitzender. Schließlich sollten die Aufsichtsratsmitglieder daher vom Rat angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse im Aufsichtsrat zu fassen. 

  1. In kriminellen Kreisen würde man sagen: Geldwäsche. Meiner Meinung nach schon wieder so ein Beispiel. Vermutlich wie bei den überhöhten Zahlungen an externe Unternehmen für Sicherheits- und Serviceleistungen die dann „glücklicherweise“ durch Spenden an den örtlichen Sport zurückgeflossen sein sollen.

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