Zettel hinterlassen reicht nicht



Bocholt (ots) – Wegen Fahrerflucht verantworten muss sich eine Autofahrerin nach einem Unfall in Bocholt – es reichte nicht, dass sie im Anschluss an das Geschehen nach eigenen Angaben etwa zehn Minuten an der Unfallstelle wartete und danach wegfuhr, nachdem sie einen Zettel mit ihrer Telefonnummer hinter den Scheibenwischer geklemmt hatte. Zu dem Schaden in Höhe von circa 1.000 Euro war es am Dienstag gegen 16.00 Uhr beim Einparken am Berliner Platz gekommen. Polizeibeamte konnten im Nachgang Kontakt zu der 55-Jährigen aufnehmen. Sie klärten die Frau darüber auf, dass sie sich nach dem Unfall unverzüglich die Polizei hätte informieren müssen.

Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne zulässigen Grund vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Ist wie in diesem Fall der Halter des beschädigten Wagens nicht vor Ort, sollte der Verursacher direkt die Polizei verständigen. Wer kein Handy dabei hat, muss eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Der erste Weg danach sollte zur nächsten Polizeidienststelle führen! Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – die rechtlichen Folgen können erheblich sein. Denn das Gesetz wertet Fahrerflucht als Straftat. Zu den juristischen Konsequenzen kommt unter Umständen auch noch schnell Ärger mit dem eigenen Kfz-Versicherer hinzu. Das muss nicht sein: Verständigen Sie im Fall des Falles lieber ohne zu Zögern die Polizei. Ein Rempler auf dem Parkplatz ist schnell passiert, der Schaden bei richtigem Verhalten aber für alle Beteiligten auch schnell wieder aus der Welt geschafft.

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