Corona: Kreis schickt Genesenen eine Bestätigung



Das Land NRW hat am Wochenende mitgeteilt, dass seit Montag (3. Mai 2021) vollständig Geimpfte sowie Genesene mehr Rechte haben. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt – etwa bei „Click&Meet“ im Einzelhandel, bei Besuchen von Zoos und Botanischen Gärten oder den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen, außerdem bei der Testpflicht in Schulen oder der Einreisequarantäne. In diesen Fällen müssen vollständig Geimpfte und Genesene kein negatives Schnelltest-Ergebnis mehr vorlegen. Die Immunisierung kann laut dem Land NRW bei Genesenen durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik beruht (in der Regel: PCR-Test) und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, erfolgen. Nähere Vorgaben des Landes zum entsprechenden Nachweis gibt es derzeit nicht. In vielen Fällen haben die Betroffenen noch ihre Quarantäneverfügung, aus der sich der Laborbefund unmittelbar ergibt. Der Kreis Borken wird nun vorsorglich allen betreffenden Personen, die beim Kreisgesundheitsamt in den vergangenen sechs Monaten mit einem positiven PCR-Test erfasst sind, unaufgefordert einen solchen Nachweis zusenden. Diese Schreiben werden derzeit gefertigt und versandt – sie werden folglich in den kommenden Tagen bei den Genesenen eintreffen. Bis dahin bittet der Kreis Borken um Geduld und auch darum, zunächst von diesbezüglichen Anfragen bei der Telefon-Hotline abzusehen.

Sollte in dieser Übergangszeit schon vorher ein Termin anstehen, der mit Bestätigung ohne Test erfolgen könnte, so müssten die Betroffenen ggf. wie bisher einfach einen kostenlosen Bürgertest machen. Alle Schnellteststellen finden sich im Internet unter www.kreis-borken.de/testen.

Die Schreiben gehen nun erstmal für alljene heraus, die bis Anfang April (28 Tage zurückliegend) einen positiven Befund hatten. Für spätere Infektionen ist geplant, die Schreiben dann entsprechend später wöchentlich herauszuschicken. Sollte es bis dahin einheitliche Dokumente des Landes geben, wird das Kreisgesundheitsamt entsprechend damit arbeiten.

Das Land NRW informiert zu vielen Fragen rund um die Neuregelung auf seiner Internetseite unter www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#35e364cf.

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