Positive Corona-Schnell- oder Selbsttests beim Gesundheitsamt melden



Seit Anfang März haben Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Dazu stehen ihnen unter anderem Schnellteststellen in allen Städten und Gemeinden des Kreises Borken zur Verfügung. Positive Testergebnisse müssen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldung muss durch die Organisation erfolgen, die auch die Testung anbietet. Dies gilt zum Beispiel auch für Unternehmen, die der Mitarbeiterschaft Testmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Positive Ergebnisse bei Selbsttests, die Privatpersonen beispielsweise eigenständig zu Hause durchführen können, müssen die betroffenen Personen selbst unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Darauf weist der Kreis Borken nun erneut ausdrücklich hin.

„Wenn eine Infektion mit dem Coronavirus durch einen PCR-Test bestätigt wurde, erhält das Kreis-Gesundheitsamt vom Labor eine Meldung über das positive Testergebnis“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker. Anders sei es bei Antigen-Schnell- oder Selbsttests: „Hier besteht für die durchführenden Personen die Verpflichtung, die positiven Ergebnisse umgehend bei der Corona-Hotline des Kreises Borken zu melden“, betont Dr. Zwicker. „Nur so können wir Infektionsketten ermitteln und unterbrechen“, ergänzt er.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine etwas erhöhte Ungenauigkeit. Daher ist nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung bei einer Abstrichstelle oder dem Hausarzt durchzuführen. Bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses müssen die Personen und deren Haushaltsangehörige in Quarantäne verbleiben. Sollte die Testung negativ ausfallen, ist die Quarantäne für alle aufgehoben.

Die Corona-Hotline des Kreises Borken ist montags bis freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Am Osterwochenende werden die Zeiten angepasst: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Karfreitag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Samstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Ostersonntag und -montag ist die Hotline nicht besetzt.

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