Stadt stoppt OGS- und KiTa-Elternbeiträge für Mai



Gute Nachricht für Bocholter Eltern: Die Beiträge für Betreuung in Kindergarten, Tagespflege und Offener Ganztagsschule für den Monat Mai müssen (vorerst) nicht gezahlt werden.
Grund: Der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ist nach den Osterferien weiter verlängert worden und die sogenannte „Bundesnotbremse“ hat in der letzten Woche in vielen Regionen in NRW die Betreuung auf Notfallbedarfe begrenzt. Aus diesem Anlass hat das Land NRW den Kommunen aktuell angeboten, für zwei weitere Monate die Elternbeiträge zu erlassen und die Hälfte des Ertragsausfalls zu erstatten. Die andere Hälfte müssen die Kommunen finanzieren.

„Diese Entlastung wollen wir schnell und unbürokratisch an die Eltern weitergeben“, kündigt Bürgermeister Thomas Kerkhoff die weitere Unterstützung in der Pandemie an. „Für den Monat Mai ist die Zahlung deshalb vorerst gestoppt.“ Das bedeutet: Die Abbuchung im Mai wird ausgesetzt und Eltern, die selbst den Elternbeitrag überweisen, können diese ebenfalls im Mai aussetzen. Der endgültige Beitragserlass wird dann erst nach Vorlage der Detailregelungen aus Düsseldorf festgelegt. Dies gilt für die Betreuung in Kita, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule. Der Zahlungsstopp gilt generell für alle beitragspflichtigen Eltern, ohne eine Differenzierung nach der tatsächlichen Nutzung von Betreuungsangeboten.

Hintergrund: Seit Mitte Dezember gelten aufgrund der Corona-Pandemie zeitliche Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung. Für den Monat Januar, als das Land eindringlich an die Eltern appelliert hatte, ihre Kinder nicht in die Kita, Offene Ganztagsschule und Kindertagespflege zu bringen, hatte das Land NRW bereits kurzfristig angekündigt, dass den Eltern wie im vergangenen Frühjahr und Sommer die Elternbeiträge erlassen werden können.

Die Ertragsausfälle will das Land den Kommunen zur Hälfte erstatten. Die Stadt Bocholt hatte schon im Januar diese Ankündigung direkt an die Eltern weitergegeben, die Zahlung der Elternbeiträge gestoppt und bis zu einer endgültigen Regelung der Landeserstattung gestundet.

Da die Einschränkungen auch im Februar fortbestanden haben, hat die Stadt Bocholt den Zahlungsstopp und die Stundung verlängert. Seit dem 22. Februar können zwar grundsätzlich alle Kinder wieder die Kindertagesbetreuung nutzen, die Betreuung ist aber regelmäßig 10 Wochenstunden geringer als im Betreuungsvertrag vereinbart. Mit dieser Reduzierung des Angebotes sollen die Kitas unterstützt werden, um die höheren Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz, die Betreuung in festen Gruppen wie auch die Personalausfälle durch die Pandemie auffangen zu können. Das Land hat sich lange nicht zu einer Verlängerung der Erstattungsregelung durchgerungen, sodass die Stadt Bocholt für März und April wieder zunächst die Elternbeiträge eingezogen hat. Das galt natürlich unter der Zusage, dass nachträgliche Erstattungsregelungen des Landes verrechnet werden.

Nun hat das Land ein neues Angebot vorgelegt: Zwei Monate sollen für den Zeitraum Februar bis Juni erstattet werden. Dies soll nach der Ankündigung des Landes auch noch evtl. ausstehende Zeiträume einer Notbetreuung bis Ende Juni abgelten, wenn der Inzidenzwert von 165 überschritten wird. Die Kommunen erhalten dafür die Hälfte der Ertragsausfälle vom Land erstattet. Diese Entscheidung des Landes war längst überfällig. Viele Kommunen haben nach Januar bereits weitere Monatsbeiträge nicht eingezogen und bis zu einer Entscheidung des Landes gestundet. Die Kommunen haben das Angebot über ihre Spitzenverbände zwar als unzureichend bewertet, dennoch soll dieses minimale Angebot des Landes zügig den Eltern zu Gute kommen.
Die Stadt Bocholt hat deshalb die Zahlung des Elternbeitrags für Mai vorläufig gestoppt.

Die Kommunen werden in den nächsten Wochen über eine weitergehende Erstattung mit dem Land verhandeln. Die Verwaltung prüft nun, wie das Angebot des Landes am besten in einer abschließenden Erlassregelung für den Zeitraum ab Februar umgesetzt werden kann.
In ihrer Sitzung vom 24. Juni 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits über einen Erlass der Elternbeiträge entschieden und diesen Erlass auch für weitere Zeiträume ermöglicht, soweit das Land hierfür die gleichen Bedingungen anwendet.

Die Betreuung darf nach wie vor nur in festen Gruppen stattfinden. Um diese Anforderung personell und organisatorisch in den Kitas leisten zu können, kann der Umfang der Betreuung dort um jeweils 10 Stunden gekürzt werden. In der häuslichen Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.

Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen in der Stadt Bocholt in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Das Jugendamt weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern bei Einkommenseinbußen durch die Corona-Pandemie oder andere Ereignisse die Beiträge vorläufig auf das wahrscheinliche Jahreseinkommen herabsetzen lassen können. Darüber hinaus haben Eltern nach wie vor die Möglichkeit, die sogenannten Kinderkrankentage mit einer Lohnersatzleistung zu nutzen.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbriter beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Eltern gerne zur Verfügung (Tel. 02871 953-623 bzw. Direktdurchwahl im Bescheid).

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