Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Flüchtlingsunterkunft soll geprüft werden



Der von einer Bürgerinitiative in Biemenhorst geforderte Verzicht auf die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Straße „Auf dem Takenkamp“ und eine Verlegung des Container-Dorfes an eine  andere Stelle würde die Stadt zusätzlich rund 41.000 Euro kosten. Mit dieser Summe wird der dadurch entstehende Verwaltungs-Mehraufwand beziffert. Gleichwohl läuft das Verfahren weiter. Wie Bürgermeister Thomas Kerkhoff im Rat mitteilte, streben die Initiatoren jetzt  ein Vorprüfungsverfahren an.

Falls ein entsprechender Antrag bis zum 6 Juni eingereicht wird, kann die Verwaltung die Zulässigkeit des Verfahrens schon mal prüfen und dem Rat eine Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Der könnte dann in seiner nächsten  Sitzung am 21. Juni entscheiden. 

Lehnt er Rat einprinzipiell zulässiges Begehren ab und sammeln die Biemenhorster in der Folge innerhalb einer bestimmten Frist 3534 Unterschriften dafür, kommt es zum Bürgerentscheid. Zu dem werden dann alle Wahlberechtigten in Bocholt an die Urne gerufen.

  1. Das Wording „Camp“ finde ich äußerst grenzwertig. Ich glaube nicht, dass man bei den in Bocholt bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterbringungen von einem „Camp“ sprechen kann. Hiermit verbindet man eher eine Zeltstadt o.ä. Aber nicht solch – wenn auch temporär – fest installierten Unterkünften. Ob die Wortwahl vom Made-in-Bocholt-Redakteur oder aus der Quelle des Bürgerbegehrens kommt, mag ich nicht beurteilen, aber es klingt für mich sehr rechtslastig. Herr Blesenkemper, lassen Sie sich in diese politische Richtung einordnen?

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