Zwei Fälle „Drogen im Straßenverkehr“



Bocholt (ots) – Polizeibeamte führten am Mittwochabend auf der Industriestraße Verkehrskontrollen durch, bei denen eine 26-jährige Autofahrerin aus Bocholt und ein 33-jähriger Autofahrer aus Bocholt negativ auffielen. In beiden Fällen lag der konkrete Verdacht auf Drogenbeeinflussung vor, so dass die Beamten jeweils die Weiterfahrt untersagten und Bußgeldverfahren einleiteten. Beiden Personen wurden durch einen Arzt Blutproben entnommen, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro undanschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten müssen die Betroffenen bezahlen.

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