Zweifel an Bürgermeister-Erklärung zum Verbleib der Ewibo-Millionen



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Wo sind die 2,5 Millionen Euro hin, die die Stadt der Ewibo 2019 für deren Wohnungsbaustrategien gegeben hat? Das Geld sei in die Planungen für das Projekt Heutingsweg geflossen, hatte der Bürgermeister in der jüngsten Ratssitzung auf Nachfrage der Sozialen Liste erklärt. Die Politik schien zunächst zufrieden zu sein mit dieser Antwort. Doch inzwischen mehren sich die Zweifel an dieser Kerhhoffschen Version.

Denn das komplette Gelände liegt seit eh und je brach. Und nicht einmal der Architekt hat bislang offenbar Honorar bekommen. Mit ihm will sich die Stadt nach Informationen von Made in Bocholt jetzt auf 45.000 Euro vergleichen. Darüber soll nächste Woche der Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden. Ursprünglich soll der Architekt sogar rund 500.000 in Rechnung gestellt haben. Selbst diese Summe aber ist noch weit von den umstrittenen 2,5 Millionen Euro entfernt.

Im Rathaus tut man sich in Sachen Aufklärung und Transparenz schwer. Das gilt auch für eine zweiten Fall, über den der Haupt- und Finanzausschuss kommenden Mittwoch hinter verschlossenen Türen debattieren soll. Im MIttelpunkt steht hier die Vermietung des von der Ewibo gekauften Hotels Kupferkanne an den ausgegründete Tochterverein jusina. Zwischen den beiden einst aufs Engste verbundenen Organisationen scheint es in dieser Frage anhaltenden Ärger zu geben. Zu Details schweigt der Bürgermeister auch hier beharrlich. Fragen der Medien dazu ignoriert er trotz Nachfragen seit Wochen. 

In der Politik rumort es derweil immer wahrnehmbarer. Einige Stadtverordnete wollen keinen Vergleich mehr, selbst wenn der die beste Lösung zu sein scheint. Bei einem Vergleich erfahre man wieder keine Details. Die ganze Wahrheit komme wohl erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Tisch, so vor allem die sich quer durch die Fraktionen ziehende Gruppe der Uneingeweihten außerhalb des Ewibo-Aufsichtsrates. 

  1. Die Ewibo GmbH untersteht nicht der Gemeindeordnung-NRW. Als privat-rechtliche Kapitalgesellschaft untersteht sie dem normalen Unternehmensrecht, das sich aus dem Gesellschaftervertrag ergibt. Neugierige haben bekanntermaßen in privaten Unternehmen nichts verloren.

    • Made in Bocholt says:

      Der Begriff der Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 LPresseG NW erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden.
      BGH, K&R 2017, 633-637 (Urteil vom 16.03.2017, I ZR 13/16)

      Im übrigen sprechen CDU und Bürgermeister immer wieder öffentlich von größtmöglicher Transparenz und „Aufklärung“

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