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Kreis Borken will keine „Küstenregion“ sein – Regionalrat schreibt Resolution nach Berlin

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Der Regionalrat kam gestern (21. September) in der Bezirksregierung Münster zu einer Sitzung zusammen. In seiner Sitzung hat sich der Regionalrat mit einer an den Bundesgesetzgeber gerichteten Resolution an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewandt. Darin fordert er, die im Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Bund vorgesehene Zuordnung des Kreises Borken zur sogenannten Küstenregion zurückzunehmen.

Der Regionalrat verweist auf die besondere Rolle des Münsterlandes beim Ausbau der Windenergie. Mit dem Regionalplan Münsterland habe die Region einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der erforderlichen Flächenbeitragswerte geleistet. Die Ausweisung von Windenergiebereichen sei dabei von dem Ziel getragen gewesen, verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Investitionen, vielfach in Form von Bürgerwind-Projekten, zu schaffen.
Die geplante Änderung der regionalen Abgrenzung bei der EEG-Vergütung für Windenergieanlagen sieht der Regionalrat mit großer Verwunderung. „Der Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion – weder geografisch noch mit Blick auf die tatsächlichen Standort- und Windverhältnisse“, stellt der Regionalrat in seiner Resolution klar.
Aus Sicht des Regionalrates wird die vorgesehene Zuordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Windenergievorhaben haben. Dies könne insbesondere bei bereits weit fortgeschrittenen Projekten zu einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Der Regionalrat sieht darin zugleich eine Belastung der bisher bestehenden Planungssicherheit für Investitionen in der Region.
„Das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen war ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auch im Münsterland“, heißt es in der Resolution. Diese Vertrauensgrundlage dürfe nicht durch eine regionale Zuordnung beeinträchtigt werden, die aus Sicht des Regionalrates den tatsächlichen Standortbedingungen des Kreises Borken nicht gerecht werde.

Der Regionalrat bittet die Landesregierung daher, sich dafür einzusetzen, dass die vom Bund vorgesehene Zuordnung des Kreises Borken zur Küstenregion zurückgenommen wird und somit für das gesamte Münsterland eine einheitliche und konsistente regionale Zuordnung beibehalten wird.
Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing hat die Resolution am 21. September beim Sommerfest des Regierungspräsidenten Andreas Bothe persönlich an Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur überreicht. Damit wurde das Anliegen des Regionalrates unmittelbar gegenüber der Landesregierung adressiert.

Zum NRW-Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) fasste der Regionalrat nachträglich den Beschluss über seine bereits am 14. August abgegebene Stellungnahme. Der inzwischen überarbeitete Gesetzentwurf greift einige technische und klarstellende Hinweise des Regionalrates auf. Zugleich bedauert der Regionalrat, dass zentrale Anliegen seiner Stellungnahme bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Dies betrifft insbesondere die Eigenverantwortung der einzelnen Planungsregionen für die Erfüllung ihrer Flächenbeitragswerte sowie die Sicherung der Entscheidungshoheit des jeweils zuständigen Trägers der Regionalplanung bei der Anrechnung kommunaler Positivplanungen aus anderen Planungsregionen. Aus Sicht des Regionalrates wäre es wünschenswert, diese Aspekte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals zu prüfen.

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