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Redaktionsstatut für Made in Bocholt

  1. Präambel: Das vorliegende Redaktionsstatut definiert die Richtlinien und Verpflichtungen der journalistischen Arbeit von Made in Bocholt. Es dient als Grundlage für die Unabhängigkeit, Qualität, Transparenz und Glaubwürdigkeit des Medienangebots sowie zur Sicherung einer verantwortungsbewussten Redaktionskultur.
  2. Grundsätze der Berichterstattung a. Wahrheit und Sorgfalt: Die Redaktion verpflichtet sich, die Wahrheit zu ermitteln und alle Nachrichten und Informationen sorgfältig zu recherchieren. b. Objektivität und Fairness: Die Redakteure stellen sicher, dass die Berichterstattung ausgewogen, fair und unparteiisch ist und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. c. Trennung von Nachricht und Meinung: Kommentare und Meinungsartikel werden klar von der objektiven Berichterstattung getrennt. d. Achtung der Privatsphäre: Die Redaktion respektiert die Privatsphäre von Individuen und verzichtet auf eine Berichterstattung, die in die persönlichen Rechte eingreift, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse.
  3. Verantwortung und Transparenz a. Impressum:  Made in Bocholt] führt ein transparentes Impressum mit Angaben zu verantwortlichen Personen und Kontaktadressen. b. Fehlerkorrektur: Die Redaktion korrigiert Fehler schnell, sichtbar und verständlich. c. Quellentransparenz: Die Herkunft von Informationen, Bildmaterial oder Zitaten wird, soweit möglich und sinnvoll, offen gelegt.
  4. Interessenkonflikte: a. Keine Beeinflussung: Die Redakteure lassen sich in ihrer Berichterstattung nicht durch persönliche oder wirtschaftliche Interessen, Druck von Außen oder Anweisungen von Werbekunden beeinflussen. b. Offenlegung: Mögliche Interessenkonflikte werden offen dargelegt und transparent gemacht.
  5. Urheberrecht: Die Redaktion respektiert das Urheberrecht und nutzt nur Materialien, für die entsprechende Nutzungsrechte vorliegen oder die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
  6. Redaktionelle Organisation: a. Redaktionsleitung: Die Chefredaktion trägt die Gesamtverantwortung für die inhaltliche Ausrichtung und die Einhaltung des Redaktionsstatuts. b. Redaktionsteam: Die Zusammensetzung des Redaktionsteams ist transparent. c. Ressorts: Die Redaktion kann in verschiedene Ressorts unterteilt sein, die jeweils spezialisiert sind und deren Leiter direkt der Chefredaktion unterstehen.
  7. Redaktionskonferenzen: Redaktionskonferenzen finden regelmäßig statt, um die Inhalte zu planen, zu diskutieren und zu koordinieren.
  8. Umgang mit Informationen und Quellen Die Redaktion schützt ihre Quellen und wahrt die vertrauliche Behandlung von Informationen, die ihr unter Zusicherung von Vertraulichkeit zugegangen sind.
  9. Fortbildung und Ethik: Die Redaktion verpflichtet sich, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen und sich mit medienethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
  10. Geltungsbereich und Änderungen Dieses Statut gilt für alle Mitglieder der Redaktion sowie freie Mitarbeiter. Änderungen können nur mit Zustimmung der Chefredaktion und der Mehrheit der Redaktionsmitglieder vorgenommen werden.
  11. Schlussbestimmungen: Im Fall von Konflikten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Auslegung dieses Statuts gilt die Entscheidung der Chefredaktion als letzte Instanz, sofern nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Datum:  12.03.2024 – Die Redaktion