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Berlin will Bocholt zur „Küstenregion“ machen – Landrat befürchtet Nachteile für Windkraftanlagen

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„Wenn Holland nicht wär’, läge Bocholt am Meer“ – Dieser eigentlich witzig gemeinte Spruch bekommt jetzt einen ernsten politischen Beigeschmack. Denn die Bundesregierung will den Kreis Borken und mit ihm die größte Stadt des Westmünsterlandes offiziell zur „Küstenregion“ machen. Damit würden für Windräder hier künftig deutlich strengere Grenzen gelten, Ein klarer Nachteil, meint Landrat Dr. Kai Zwicker und fordert die Bundesregierung auf, die Einstufung noch zu überprüfen, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

Ende Juli hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, das Kabinett hat ihn am 29. Juli 2026 beschlossen. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien effizienter und netzfreundlicher zu gestalten.  Ein Baustein ist das sogenannte Referenzertragsmodell. Vereinfacht gesagt: Windräder an besonders windreichen Standorten bekommen weniger Förderung als Windräder an weniger windigen Standorten, damit sich der Bau von Anlagen überall lohnt und nicht nur an den besten Plätzen.

Wie stark diese Förderung nach oben oder unten angepasst wird, hängt vom sogenannten Korrekturfaktor ab – und der wird künftig auch davon abhängen, in welcher „Region“ ein Landkreis liegt. Genau hier liegt das Problem aus Sicht des Kreises Borken. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, den Kreis Borken der Kategorie „Küstenregion“ zuzuordnen.

Für Windräder in dieser Kategorie wiederum gelten deutlich strengere Grenzen: Nur noch besonders windstarke Standorte (mit einem sogenannten Gütefaktor von mindestens 80 Prozent) dürfen künftig eine höhere Förderung bekommen, und der Korrekturfaktor darf höchstens auf 1,16 steigen. Die direkten Nachbarkreise Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Kleve werden dagegen der Kategorie „Region Mitte-Nord“ zugeordnet, wo die Grenze bei einem Gütefaktor von 70 Prozent liegt und der Korrekturfaktor bis auf 1,29 steigen darf. Windkraftprojekte im Kreis Borken hätten es damit künftig schwerer als vergleichbare Projekte direkt hinter der Kreisgrenze.

Landrat Zwicker hält diese Einstufung für nicht nachvollziehbar. Der Kreis Borken liege rund 150 Kilometer von der Nordseeküste entfernt – selbst der nördlicher gelegene Kreis Steinfurt und der noch weiter nördliche Landkreis Osnabrück gelten nach dem Entwurf nicht als Küstenregion. Auch bei den Windverhältnissen selbst sieht Zwicker keinen sachlichen Unterschied: Nach Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) aus dem Windatlas NRW von Oktober 2025 weisen die Nachbarkreise sogar teilweise bessere Windwerte auf als der Kreis Borken. Warum ausgerechnet Borken anders behandelt werden soll, gehe aus der Gesetzesbegründung nicht hervor.

In seinem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche und Staatssekretär Stefan Rouenhoff bittet der Landrat deshalb „mit Nachdruck“ darum, die Gebietszuordnung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu prüfen und offenzulegen, nach welchen Kriterien und Datengrundlagen sie getroffen wurde. Kopien des Briefs gingen auch an die Bundestagsabgeordneten der Region, an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und an den Landkreistag NRW. Über den Gesetzentwurf entscheidet letztlich der Bundestag; wann das EEG 2027 endgültig verabschiedet wird, ist derzeit noch offen.

Foto: Symbolbild

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