OGS-Beiträge in Bocholt: Kleine Erhöhungen sollen künftig ausfallen

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Wer sein Kind nachmittags in der OGS betreuen lässt, zahlt dafür einen monatlichen Beitrag. Wie hoch er ist, hängt vom Jahreseinkommen der Familie ab. Aktuell reicht die Spanne von 0 Euro bei einem Einkommen bis 37.000 Euro bis zu 235 Euro bei mehr als 120.000 Euro im Jahr. Das Mittagessen wird zusätzlich berechnet.
Seit dem Schuljahr 2025/26 koppelt die Stadt die Beiträge an eine jährliche Kennzahl des Landes. Diese sogenannte Fortschreibungsrate stammt aus dem Kinderbildungsgesetz und spiegelt vor allem die Kostenentwicklung in der Kinderbetreuung wider. Bisher hieß es in der Satzung, die Beiträge „erhöhen sich“ um diese Rate. Künftig sollen sie „angepasst“ werden. Damit könnten die Beiträge rein rechtlich auch sinken, falls die Rate einmal negativ ausfällt.
Neu ist vor allem eine Bagatellgrenze. Liegt die Rate zwischen minus zwei und plus zwei Prozent, bleiben die Beiträge unverändert. Die Raten werden dann aber gesammelt und aufaddiert. Erst wenn die Summe die Zwei-Prozent-Grenze in die eine oder andere Richtung überschreitet, werden die Beiträge neu berechnet. Für Familien bedeutet das weniger Mini-Erhöhungen, dafür gelegentlich einen größeren Sprung auf einmal. Die Beträge werden wie bisher auf volle Euro gerundet.
Auch die Einkommensgrenzen der Beitragsstufen sollen weiterhin alle drei Jahre an die Rate angepasst werden. Das ist wichtig, weil sonst Lohnerhöhungen Familien automatisch in eine teurere Stufe rutschen lassen würden. Neu geregelt wird, dass diese Anpassung verschoben wird, wenn die Beiträge selbst zu dem Zeitpunkt wegen der Bagatellgrenze nicht verändert werden. Die Grenzen werden auf volle 1.000 Euro gerundet. Nach jeder Anpassung beginnt der Drei-Jahres-Rhythmus neu.
Unverändert bleiben die übrigen Regeln. Geschwisterkinder in OGS, Kita oder Tagespflege sind beitragsfrei, gezahlt wird nur der höchste Beitrag. Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können sich auf Antrag von den Beiträgen befreien lassen. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch, wenn das Kind nicht bis zum 15. März abgemeldet wird.
Neue Beitragsbeträge für 2027 enthält der Entwurf nicht. Die Tabelle im Anhang nennt weiterhin die Werte ab dem 1. August 2025. Über die Satzungsänderung muss der Rat der Stadt Bocholt noch entscheiden.
INFOKASTEN: AKTUELLE OGS-BEITRÄGE (seit 1. August 2025, monatlich)
Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen: 0 Euro
37.001 bis 46.000 Euro: 42 Euro
46.001 bis 61.000 Euro: 69 Euro
61.001 bis 76.000 Euro: 108 Euro
76.001 bis 91.000 Euro: 142 Euro
91.001 bis 106.000 Euro: 187 Euro
106.001 bis 120.000 Euro: 227 Euro
Über 120.000 Euro: 235 Euro
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt

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