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Tonwerke können wachsen: Stadt stimmt Baurecht für Gymnastikhalle und Solaranlage zu

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Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat einen neuen Bebauungsplan für das Freizeitzentrum Tonwerke befürwortet. Der Bocholter Wassersportverein 1920 e.V. will auf dem Gelände unter anderem eine Gymnastikhalle und eine größere Photovoltaikanlage bauen – dafür braucht das bislang unbeplante Außenbereichs-Grundstück erst verbindliches Baurecht. Endgültig entscheiden soll die Stadtverordnetenversammlung am 30. September 2026.

Die Tonwerke sind ein Naturbad mit Sport- und Freizeitanlagen, das vom Bocholter Wassersportverein 1920 e.V. betrieben wird. Laut Vorlage wächst die Mitgliederzahl des Vereins, gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Breitensport und anderen Trendsportarten, während das Interesse am klassischen Tennis leicht sinkt. Der Vereinsvorstand hat daraus eine „Tonwerke Vision 2030″ mit dem Leitziel Nachhaltigkeit entwickelt und daraus mehrere bauliche Maßnahmen abgeleitet.

Konkret plant der Verein eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie eine zusätzliche Freiflächen-Photovoltaikanlage, einen Paddel-Tennis-Court auf einem stillgelegten Tennisplatz, eine rund 10 mal 20 Meter große Gymnastikhalle ebenfalls auf einem stillgelegten Tennisplatz, zwei Beachvolleyballfelder mit Zuschauerstufen und einer Gerätehütte, möglicherweise ein zusätzliches Kinderbecken sowie die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Bootshalle.

Weil das Gelände im sogenannten Außenbereich liegt, sind diese Vorhaben in diesem Umfang nach dem allgemeinen Baurecht (§ 35 Baugesetzbuch) nicht ohne Weiteres zulässig. Die Stadt muss deshalb einen eigenen Bebauungsplan aufstellen, der als NO 36 bezeichnet wird und parallel mit einer Änderung des Flächennutzungsplans einhergeht. Das Verfahren wurde bereits im Juli 2025 im Ausschuss eingeleitet.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt

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