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Bocholt

Aus altem Kita-Gebäude wird Wohnhaus: Ausschuss genehmigt Bauprojekt am „Kötterhaus“

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Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hate heute über ein Bauprojekt am Rosenberg 1 entschieden. Dort soll das denkmalgeschützte „Kötterhaus“, zuletzt eine Kindertagesstätte, zu einem Wohnhaus umgebaut werden – dazu kommt ein freistehender Neubau mit Carport. Weil das Vorhaben dem geltenden Bebauungsplan widerspricht, stützt sich die Stadt auf ein neues Bundesgesetz, das solche Fälle beschleunigt genehmigen lässt

Am Rosenberg 1 in Bocholt steht das „Kötterhaus“, ein denkmalgeschütztes Gebäude, das in der städtischen Denkmalliste unter der Nummer 72 geführt wird und zuletzt als Kindertagesstätte genutzt wurde. Weil eine Kita-Nutzung dort künftig nicht mehr vorgesehen ist, möchte der Eigentümer das Gebäude zu einem Wohnhaus umbauen. Zusätzlich soll auf dem Grundstück ein freistehendes Einfamilienhaus mit Carport und zwei Nebenanlagen entstehen. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Umnutzung des Denkmals wirtschaftlich nur im Zusammenspiel mit diesem Neubau realistisch, da beide Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden sollen und sich so gegenseitig finanziell tragen.

Rechtlich kompliziert wird die Sache dadurch, dass das Grundstück im Bebauungsplan „SO 4, 5. Änderung“ als Fläche für den Gemeinbedarf – konkret für einen Kindergarten – ausgewiesen ist, nicht als Wohngebiet. Das geplante Wohnprojekt widerspricht damit den bestehenden Festsetzungen. Normalerweise müsste die Stadt dafür den Bebauungsplan ändern, was nach Angaben der Verwaltung rund anderthalb Jahre dauern würde. Stattdessen soll das Vorhaben über eine neue gesetzliche Möglichkeit genehmigt werden: Ein im Oktober 2025 beschlossenes Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung erlaubt es Gemeinden, solchen Bauvorhaben schneller zuzustimmen, ohne den Bebauungsplan förmlich zu ändern.

Das äußere Erscheinungsbild des Kötterhauses soll weitgehend erhalten bleiben – Änderungen sind laut Vorlage nur bei einzelnen Fenstern und Dachöffnungen sowie im Innenraum geplant. Für den Umbau ist parallel noch eine gesonderte denkmalrechtliche Genehmigung nötig, über die die Untere Denkmalbehörde gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Münster entscheidet. Der neue, freistehende Bau ist als leichter, überwiegend verglaster Pavillon geplant, der sich an den vorhandenen Baumbestand anpassen soll – einzelne Bäume sollen sogar in die Gebäudekonstruktion integriert werden.

Um die Wurzeln der Bäume zu schonen, soll das Gebäude nicht auf einem klassischen Betonfundament, sondern auf Schraubfundamenten stehen. Von den vorhandenen Bäumen müssen laut Vorlage lediglich drei Nadelbäume gefällt werden, einer davon ist bereits abgestorben; die fünf großen, das Straßenbild prägenden Eichen auf dem Grundstück bleiben erhalten.

Kosten entstehen der Stadt durch das Projekt nach eigenen Angaben nicht, Fördermittel sind ebenfalls nicht vorgesehen. Die Verwaltung begründet ihre Zustimmung unter anderem damit, dass es im öffentlichen Interesse liege, denkmalgeschützte Gebäude dauerhaft in privater Nutzung zu halten – andernfalls drohe ihnen der Verfall oder eine kostspielige Rettung durch die öffentliche Hand. Über den Beschlussvorschlag entscheidet der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 16. September 2026 abschließend, eine weitere Beratung im Stadtrat ist laut Vorlage nicht vorgesehen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt

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