Projektchor singt in Koppelkerk Bredevoort

Projektchor singt in Koppelkerk Bredevoort

Bocholt (EUBOH). Der Projektchor „Bocholt-Aurillac“ singt am Samstag, 12. Dezember 2015, 19 Uhr, zum ersten Mal gemeinsam mit dem Stadskoor Bredevoort in der Koppelkerk Bredevoort (Niederlande) ein Adventskonzert. In der im Oktober 2015 neu renovierten Koppelkerk ist dieses Konzert der Auftakt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im kulturellen Bereich zwischen der niederländischen Gemeinde Bredevoort und der Stadt Bocholt.Der ehemalige Kirchenbau ist nach umfangreichen Bauarbeiten in einen kulturellen Raum für Konzerte und Ausstellungen umgebaut worden. Angeschlossen an diesen früheren sakralen Bau ist ein Café.Traditionelle Adventslieder„Maria durch den Dornwald ging“ und „Stille Nacht“ sind die gemeinsamen Stücke, die die deutschen und niederländischen Sängerinnen und Sänger beim Adventskonzert präsentieren werden. Die Leiter des Projektchores, Siegfried Baumann und Klaus Tewes, haben sich mit dem Stadskoor Bredevoort auf diesen Lieder verständigt.Internationale Partnerschaft und VölkerverständigungInternationale Partnerschaft und Völkerverständigung ist der Leitfaden des Projektchors „Bocholt-Aurillac“. Es gab bereits Konzertreisen u.a. in die französische Partnerstadt Aurillac und die belgische Partnerstadt Bocholt. Außerdem trat der Chor beim interreligiösen Friedenstag in Bocholt am 8. Mai 2015 auf. Unterstützt wird dieses Konzert vom Integrationsrat der Stadt Bocholt, dem Europabüro Bocholt und dem Europe-direct Informationszentrum Bocholt.Erlös für FlüchtlingshilfeVor dem Adventskonzert kann man sich von 16 bis 19 Uhr rund um die St. Joriskirche am Kerstmarkt in der Bücherstadt Bredevoort auf Weihnachten einstimmen.Der Eintritt für das Adventskonzert in der Koppelkerk Bredevoort, Koppelstraat 35, 7126 AG Bredevoort, Niederlande, ist frei. Es wird jedoch um eine Spende gebeten. Ein Teil des Erlöses geht an die Flüchtlingshilfe. […]

ESB #Bocholt: Abfallkalender 2016 werden verschickt

ESB #Bocholt: Abfallkalender 2016 werden verschickt

Bocholt (PID). In den nächsten Tagen wird der Abfallkalender 2016 des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt (ESB) an alle Haushalte verteilt. Wie in den Vorjahren wandert er mit der Post automatisch in die Briefkästen und Postfächer der Bocholter Bürger.Jeder Haushalt sollte einen gründlichen Blick hineinwerfen, so Karin Kalka-Freundt von der Abfallberatung Bocholt, denn das Straßenverzeichnis wurde aktualisiert. Außerdem enthält der Abfallkalender in kompakter Form alles, was der Bocholter Haushalt rund um die Abfallentsorgung im neuen Jahr wissen muss.Positiv für die Bocholter ist, dass die Müllgebühren aus dem letzten Jahr auch in 2016 gelten werden.3 SperrmüllbörsenZudem dürfen die Bocholter sich über insgesamt drei Sperrmüllbörsen freuen. Sie finden im am 21. Mai 2016, 23. Juli 2016 und 24. September 2016 auf dem Gelände des ESB statt. Das ein oder andere, gut erhaltene Schnäppchen, wird bestimmt wieder dabei sein.Zudem können die Bocholter weiterhin kostenlos alte Röntgenbilder, CD`s und Altfette, wie beispielsweise altes Speiseöl, beim Wertstoffhof an der Schaffeldstraße abgeben.Abfallkalender auch online und als AppDer neue Online-Abfallkalender wird ab Anfang Januar 2016 freigeschaltet. Unter www.esb.bocholt.de kann man sich dann seinen persönlichen Abfallkalender 2016 ausdrucken. Die kostenlose Abfall App ESB ist dann ebenfalls wieder abrufbar. Sie ist für die meisten gängigen Smartphones geeignet und hilft, die Müllabfuhrtermine nicht zu verpassen und gibt wichtige Informationen rund um die Abfallentsorgung. In der Android-/IOS-Version kann man sie herunterladen (Abfall App ESB).Wer den Abfallkalender in Papierformat bis Ende Dezember versehentlich nicht erhalten hat, kann sich ein Exemplar beim Wertstoffhof an der Schaffeldstraße, beim Bürgerbüro im Rathaus, Berliner Platz 1, oder bei der Tourist-Information, Nordstraße 14, abholen. […]

Menschen mit Behinderungen in Arbeitsmarkt integrieren

Menschen mit Behinderungen in Arbeitsmarkt integrieren

Heute ist Welttag der Menschen mit Behinderung. Das nimmt der Unternehmerverband zum Anlass, für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu werben. Die günstige Lage am Arbeitsmarkt und wachsende Fachkräfteengpässe eröffnen derzeit auch schwerbehinderten Menschen vermehrt den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber, die engagierte Nachwuchskräfte suchen und ausbilden wollen, können fündig werden. „Ob gehörlos, seh-, lernbehindert oder körperlich eingeschränkt – Menschen mit Handicap haben vielfältige Talente. Häufig sind sie außerordentlich motiviert und zuverlässig. Wir sollten diese Potenziale heben“, sagt Elisabeth Schulte. Sie ist Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg. Er berät und vertritt auch Behinderteneinrichtungen wie Wohnheime, Werkstätten und Kindergärten.Anders, als der Begriff „Schwerbehinderung“ es vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen sehr wohl leistungsfähig sein. Mit Hilfsmitteln, die dem Arbeitgeber in der Regel vom Landschaftsverband finanziert werden, können blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer äußerst wertvolle Mitarbeiter sein. Und was kaum einer weiß: In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine zurückliegende, gravierende Krankheit zurück. Diese Menschen bringen Berufserfahrung und hohe Motivation ein.Für Unternehmer, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen wollen, gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner, etwa Arbeitsagenturen, Jobcenter, das Integrationsamt des Landschaftsverbandes oder Integrationsfachdienste. „Wer Schwerbehinderte beschäftigt, kann mit Zuschüssen für Investitionen oder Lohnkosten rechnen“, erläutert Schulte. Finanziert wird das aus der Ausgleichsabgabe; diese zahlen Unternehmen, die keine oder – gemessen an der vorgeschriebenen Quote – zu wenig Menschen mit Behinderungen beschäftigen.Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung unterstützt als Arbeitgeberverband soziale Dienstleister wie z. B. Behinderten- und Senioreneinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Bildungseinrichtungen und Zeitarbeitsfirmen bei der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit und ohne Tarifbindung und unterstützt sie arbeitsrechtlich. […]