Neues Online-Angebot des Borkener Kreisgesundheitsamtes:
Neues Online-Angebot des Borkener Kreisgesundheitsamtes: Ab sofort Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz auch digital möglich / Online-Anmeldung erforderlich Jede Person, die erstmalig Lebensmittel im gewerblichen Rahmen zubereitet oder verteilt, also im Lebensmittelgewerbe oder in der Gastronomie arbeitet, benötigt vorab eine „Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz“ vom Gesundheitsamt des Kreises Borken. War es bislang noch nötig, dafür das Kreisgesundheitsamt