Ausbruch der Geflügelpest in Rees amtlich bestätigt



Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb in Rees jetzt amtlich bestätigt
Sperrzone bleibt damit unverändert bestehen

Laut Mitteilung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper wurde am Donnerstag, 3.November 2022, der Ausbruch der Geflügelpest auf einem Putenmastbetrieb in Rees (Kreis Kleve), der bereits vorsorglich gesperrt war, amtlich bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte anhand der vorgelegten Proben aus dem Betrieb das hochpathogene Influenzavirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Der Geflügelbestand wurde zwischenzeitlich getötet. Es handelte sich dabei ca. 20.000 Tiere. Der Kreis Borken hat daher seine am Mittwoch, 2. November 2022, veröffentlichte „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ entsprechend angepasst. Die festgelegte Sperrzone, in denen besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten, bleibt somit bestehen.

In dem den Kreis Borken betreffenden Teil der Sperrzone sind 121 Geflügelhalter mit rund 3.900 Stück Geflügel registriert.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen zu Verbringungsregelungen gibt es im auf der Internetseite des Kreises Borken unter https://kreis-borken.de/de/service/themen/tiere-lebensmittel/tiere-lebensmittel/dienstleistungen-aufgaben/tierseuchen-aktuelle-lage-im-kreis-borken/. Dort steht auch eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der vorläufigen Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind.

Für Einzelfragen an den Fachbereich Tiere und Lebensmittel
wurde eine Hotline unter der Tel.-Nr. 02861-681-1377 eingerichtet, die montags bis donnerstags von 8 bis 16 und Freitag von 8 bis 14 Uhr zu erreichen ist.

Wappen des Kreises Borken

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Quelle: Kreis Borken

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