Geflügelpestverdacht in Rees – Bocholt in der Sperrzone
Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe in der vorläufigen „Sperrzone“ gilt insbesondere folgendes:
Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus dem noch in den Betrieb verbracht werden.
Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
Sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten, dichten Abdeckung besteht und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung, Voliere),
zu halten.
Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist dem Kreis rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, betriebsfremden Personen und Transportmitteln in die Betriebe, die für die Tierhaltung nicht erforderlich sind, sind untersagt.
Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, sind ab sofort verboten.
Informationen gibt es im Internet unter kreis-borken.de/gefluegelpest. Der Kreis Borken schaltet zudem ab Donnerstag, 3. November 2022, zu den üblichen Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr) eine Telefon-Hotline unter der Telefon-Nr. 02861/681-1377. Im Verlauf des 03.11.2022 wird dort auch eine interaktive Karte zur Verfügung stehen, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der vorläufigen Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind.
Schürmann says:
Ich finde es immer wieder putzig, dass die Geflügelpest in geschlossenen Ställen ausbricht und die Vorbeugungsmaßnahme gegen ein Verbreiten des Virus darin besteht, das übrige, sonst freilaufende Geflügel, in Ställen einzusperren. War es bei Corona nicht so, dass Kontaktbeschränkungen verhängt wurden, also die Zahl der Menschen, die sich zusammen in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen begrenzt wurde um eine Ausbreitung des Virus zu unterbinden? Vielleicht können sich die beiden Veterinäre vom FLI und RKI ja mal einig werden. Oder bin ich die einzige, die das nicht logisch nachvollziehen kann?