Kommunen und Land erzielen Einigung bei der Erstattung von Kita-Elternbeiträgen



Infolge der Corona-Pandemie musste der Betrieb in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im ersten Halbjahr 2021 in den Monaten unterschiedlich stark eingeschränkt werden. Seit dem 7. Juni 2021 sind die Kitas wie schon zuvor die Kindertagespflegestellen aber wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Das Land NRW hat den Kommunen bislang für den Zeitraum des ersten Halbjahres die Beteiligung an insgesamt drei Monatsbeiträgen zugesagt. Die Spitzenverbände der Kommunen und das Land NRW haben sich nun auf eine abschließende Regelung für das erste Halbjahr verständigt. Die Monate Januar und Februar sollen vollständig und die Monate März bis Mai jeweils zur Hälfte für die Eltern beitragsfrei gestellt werden. Nachdem das Kreisjugendamt Borken für seinen Zuständigkeitsbereich (alle Kommunen im Kreis Borken mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen) die Zahlungen für Januar, Februar und Mai bereits vorläufig gestoppt hatte, kann den Eltern nun ein weiterer halber Monatsbeitrag für die Kita und Kindertagespflege erstattet werden.

„In unserer Elternbeitrag-Software sind hierfür einige Veränderungen notwendig, die außerhalb des regelmäßigen Betriebs für den kompletten Fallbestand neu durchgerechnet und gebucht werden müssen“, beschreibt Markus Grotendorst, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes Borken, den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand. So können nun die Eltern mit der Zahlung des Juli-Beitrages zügig weiter entlastet werden, noch bevor das Land über das neue Verhandlungsergebnis formal beschlossen hat. „Die Verrechnungen für die Vormonate führen im Regelfall zur Abbuchung nur eines halben Monatsbeitrages Anfang nächster Woche (27. Kalenderwoche)“, teilt Grotendorst mit.
Eltern, die ihren Beitrag nicht automatisch per Lastschrift einziehen lassen, werden gebeten, die Zahlung für Juli und die jeweils halben Monatsbeiträge für März bis Mai saldiert um die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zu überweisen. Alle beitagspflichtigen Eltern werden auch noch schriftlich benachrichtigt, so dass dann die konkrete Beitragspflicht im Einzelfall bestätigt wird. Diese Schreiben schieben sich allerdings noch auf, da nach wie vor die abschließenden Bedingungen für die Erstattung durch das Land noch nicht vorliegen. Wie in den vergangenen Monaten soll dies aber nicht die schnelle Entlastung der Eltern verzögern.

Das Land NRW hat nun zugesagt, dass aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 den Eltern insgesamt 3,5 Monatsbeiträge für Januar bis Mai erlassen werden sollen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und die Kommunen je zur Hälfte. Im Ergebnis werden für die Monate Januar und Februar keine und für die Monate März bis Mai 2021 halbe Elternbeiträge für die Kita-Betreuung und Kindertagespflege erhoben. Den Beitragsausfall von rund 1,4 Mio. Euro teilen sich Land und Kreis Borken je zur Hälfte. Das Land hat für ganz Nordrhein-Westfalen 153 Mio. Euro für die Erstattung von Elternbeiträgen in Folge von pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr in der Betreuung in Kita, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule zugesagt.
Im Februar hat bereits der Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamtes über einen endgültigen Erlass der Elternbeiträge für Januar entschieden und diesen Erlass auch für weitere Zeiträume ermöglicht, soweit das Land hierfür die gleichen Bedingungen anwendet. Der Kreistag hat diesen Beschluss in der Sitzung am 11. März 2021 bestätigt.
Über ein mögliches Vorgehen in der Zukunft haben sich das Land und die Spitzenverbände der Kommunen ebenso verständigt. Falls im zweiten Halbjahr erneut Einschränkungen für die Kinderbetreuung durch die Pandemie erforderlich werden sollten, wollen Land und Kommunen wieder miteinander reden.
Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Kreisjugendamt aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.
Das Kreisjugendamt Borken ist für alle Kommunen im Kreis Borken zuständig, mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen. Die Stadtjugendämter treffen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Entscheidungen. Die Offene Ganztagsschule (OGS) wird nicht vom Kreisjugendamt, sondern von den Städten und Gemeinden verwaltet. Demzufolge werden die Entscheidungen für die Elternbeiträge zur OGS von dort getroffen.
Über die weitere Entwicklung zur Corona-Pandemie informiert der Kreis Borken laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.

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