Im Dezember letztmalig „Mobiles Impfen ohne Termin“



Landesvorgabe: im Dezember letztmalig „Mobiles Impfen ohne Termin“ in den kreiseigenen Impfstellen – Angebote bis dahin nochmals in Gronau, Ahaus und Bocholt
Arbeitstägliche Pressemitteilung zur Corona-Lage im Kreisgebiet wird zum 1. Dezember 2022 eingestellt

Gemäß Vorgabe des Landes NRW läuft das „Mobile Impfen ohne Termin“ in den kreiseigenen Impfstellen zum Jahresende aus. Bis dahin wird die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Borken nochmals in Gronau (02./03.12.2022), Ahaus (09./10.12.2022) und Bocholt (16./17.12.2022) präsent sein. Vor diesem Hintergrund stellt der Kreis Borken seine arbeitstägliche Pressemitteilung zur Corona-Lage im Kreisgebiet zum 1. Dezember 2022 ein. Für den Fall, dass sich die Situation womöglich erneut verschärfen sollte, hat der Kreis Borken – auch das ist eine Vorgabe des Landes – Vorsorge getroffen, erforderlichenfalls kurzfristig wieder mit eigenen Impfteams darauf reagieren zu können.

Die Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Dazu gibt es ein Informationsblatt mit den Impfangeboten in ukrainischer und russischer Sprache sowie in weiteren Sprachen im Internet unter http://www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen.

  • Die Impftermine für Dezember 2022:
  • Freitag, 02.12., 15-19 Uhr und Samstag, 03.12., 11-15 Uhr: Gronau, Nebenstelle der Stadt Gronau, Grünstiege 64
  • Freitag, 09.12., 15-19 Uhr und Samstag, 10.12., 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32
  • Freitag, 16.12., 15-19 Uhr und Samstag, 17.12., 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Personen ab 5 Jahren können geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Verimpft werden die Impfstoffe von BioNTech, Moderna, Novavax und Valneva. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Die Maskenpflicht vor Ort ist zu beachten. Eine medizinische Maske ist ausreichend.

Für alle gilt:
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig ist bei der Impfung von unter 16-Jährigen zu beachten: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten, sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) sollen nach Möglichkeit vorab unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Bei Auffrischungsimpfungen ist es ausreichend, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich die möglichst vorher schon ausgefüllte „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular ist auf https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung zu finden.

Die jeweils aktuell gültigen Hinweise und Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung gibt es auf www.kreis-borken.de/coronaimpfung.

Wappen des Kreises Borken

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Quelle: Kreis Borken

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