Unter Drogeneinfluss gefahren



Bocholt (ots) – Auf den Cannabiswirkstoff THC wies das Ergebnis des Drogentests hin – das blieb am Donnerstag nicht folgenlos für einen 31 Jahre alten Autofahrer aus Bocholt. Polizeibeamte hatten ihn auf dem Europaplatz angehalten und kontrolliert. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe, die Beamten fertigten eine Anzeige.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin: Wer im Drogenrausch Auto fährt, gefährdet sich und andere. Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen treten schon nach dem Konsum geringer Mengen auf – damit steigt die Gefahr eines Unfalls. Das Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen zieht auch rechtliche Folgen nach sich: Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Hinzu kommen zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“. Begeht der berauschte Autofahrer einen Fahrfehler, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Unfall, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen vor.

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