Stadtsparkasse legt Konzept für Bocholter Brauhaus und Schützenhaus vor



Pressemitteilung „Konzeptvorschlag  Bocholter Brauhaus und Schützenhaus“ – 4. November 2015

Das Brau- und Schützenhaus in seiner jetzigen Form wurde 1913 erbaut und nach dem  zweiten Weltkrieg im Jahr 1950 wieder neu aufgebaut. Zuletzt wurde es im Jahr 1997  erweitert, teilsaniert und z.B. durch den Wintergartenanbau ergänzt. Aktuell verfügt das  Gebäude nebst Anbauten über eine Nutzfläche von 4.600 m2, welche auf einem 14.000  m2 großen Grundstück mit parkähnlicher Grünanlage vor dem Gebäude verbaut ist.  Neben einer Gaststätte mit Wintergarten und drei Kegelbahnen verfügt das ehemalige  Brau- und Schützenhaus über einen 480 m2 großen Saal mit einer angegebenen  Kapazität von 700 Personen in Reinbestuhlung und fest installierter Bühne. Diese  Maximalkapazität muss nach aktuellen Brandschutz- und Fluchtwegeverordnungen  allerdings deutlich in Frage gestellt werden.

Fakten

Aufgrund von Baumängeln ist der Saal bereits seit 2012 geschlossen. Die Schließung  der Gaststätte folgte im Jahr 2014. Das Grundstück ist im Eigentum des St. Georgius  Schützenverein e.V., das Gebäude in Erbbaurecht ist im Besitz der inzwischen  insolventen Bocholter Brauhaus GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 30.12.2014  eröffnet.

Probleme & Ursachen

Aufgrund der Verpachtung der Gastronomie bestand für das Gebäude und den  Veranstaltungsbetrieb keine konzeptionelle Gesamtverantwortung. Der Unterhalt für  das Gesamtgebäude war nicht alleine durch die Pachterlöse tragbar. Seit den  Investitionen durch die Bocholter Brauhaus GmbH Ende der 90er Jahre sind keine  weiteren Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen in nennenswertem Umfang erfolgt.  Es droht der Verfall der Immobilie.

Braucht Bocholt eine Veranstaltungshalle?

Bocholt verfügt über keinen großen und zentralen Veranstaltungsraum mit einer  Kapazität von mehr als 700 Personen. Ein Gutachten der Firma Bevenue belegt den  Bedarf nach einem größeren, multifunktionalem Saal (Gutachten im Auftrag des  Stadtmarketings Bocholt). Das Wettbewerbsumfeld bietet bei Neukonzeption gute  Voraussetzungen für eine exponierte Marktstellung bei Events und Bankett-  Veranstaltungen (lt. Konzeptstudie der Unique GmbH im Auftrag des  Insolvenzverwalters Dr. Henneke). Der Standort wird in den erstellten Gutachten als sehr  gut erachtet.

Voraussetzungen

Im aktuellen Zustand ist das Objekt nicht zu betreiben. Die Flächen- und  Wegebeziehungen müssen neu geordnet bzw. erweitert werden. Es sind umfangreiche  Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Zugangs- / Foyer-  Situation zum Saal muss verlagert und infolge dessen die Anlieferung überplant werden.  Unabhängig von den Kapazitäten gilt es Bedingungen zu schaffen, die eine möglichst  breite und flexible Nutzung der Flächen gewährleisten. Der Saal muss teilbar und vor  allem auch mit Tageslicht versehen sein. Auch eine Bühne und die Technik müssen  flexibel in allen Saalbereichen eingesetzt werden können. Das gesamte Gebäude muss  mit repräsentativen Eingangs- und Foyerbereichen versehen sein.

Nutzungskonzept

Auf Basis der Machbarkeitsstudie und Konzeptanalyse der Firma Unique GmbH wurde  ein mögliches Gastronomie- und Veranstaltungskonzept für das ehemalige Brau- und  Schützenhaus erarbeitet. Der Standort soll für Events aller Art, sowie auch als gute  Adresse für Tages- und Eventgastronomie positioniert werden. Beispiele für eine breite  Nutzung des Standortes sind Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, Theater und  Konzerte, Messen, Tagungen und Betriebsfeierlichkeiten. Ziel ist eine  ganztagsorientierte Fullservice-Gastronomie und ein Veranstaltungsort für eine  möglichst breite Zielgruppe an sieben Tagen in der Woche. Zusätzlich sollen  Räumlichkeiten wie Gesellschaftsräume oder auch Säale für gemeinnützige  Organisationen kostenfrei bereitgestellt werden.  Dieses Nutzungskonzept wurde von der Unique GmbH betriebswirtschaftlich mit einer  Kosten- und Erlösschätzung unterlegt und mit positivem Ergebnis auf seine  Wirtschaftlichkeit hin untersucht.

Bauliches Konzept

Aufbauend auf die angestrebte Nutzung wird zur Umsetzung des Gastronomie- und  Veranstaltungskonzeptes eine architektonische Lösung mit angebautem, großen Saal  vorgeschlagen. Dieser Lösungsvorschlag sieht eine Maximalkapazität von bis zu 1.300  Personen in Reinbestuhlung im teilbaren und multifunktionalem Saal vor.  Die Bestandsimmobilie wird renoviert und umfangreich umgebaut. Sämtliche Flächen  und Wegebeziehungen im bisherigen Gebäude werden neu geordnet und auch der  ehemalige Saal wird in diese Neuordnung der Flächen mit einbezogen. Die parkähnliche  Grünanlage vor dem Gebäude soll unbedingt erhalten werden.  Die Erweiterung unterstellt die Einbeziehung von Teilen der aktuellen Straße hinter dem  Gebäude und Teilen des Grundstücks am ehemaligen Güterbahnhof.

Trägerkonzept

Die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und der baulichen Veränderungen soll auf Basis  eines Stiftungsmodells erfolgen. Es wird eine rechtlich selbstständige und  gemeinnützige Bürgerstiftung gegründet. Diese Ausgestaltung als offene  Bürgerstiftung für ein möglichst breites, bürgerschaftliches Engagement ist  ausdrücklich erwünscht. Der Stiftungszweck soll bewusst weit gefasst werden und  umfasst unter Anderem die Förderung von Brauchtum, Kultur, Jugend- und  Altenförderung, Integration, Inklusion und nicht zuletzt auch Denkmal- und Naturschutz.  Als Gründungsstifter fungieren der St. Georgius Schützenverein e.V. und die  Stadtsparkasse Bocholt. Der Stiftungsvorstand wird mit einem Gesch.ftsführer und zwei  weiteren, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern besetzt. Für einen dauerhaften Betrieb  und eine Nutzung des ehemaligen Brau- und Schützenhauses ist die rechtliche  Wiedervereinigung von Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stiftung das Ziel. Der  Betrieb der Gastronomie und des Veranstaltungsbereiches kann sowohl in Eigenregie  der Stiftung, als auch unter Hinzuziehung von externen Kompetenzen erfolgen.  Auf Basis eines breiten bürgerschaftlichen Engagements besteht grundsätzlich Aussicht  auf Förderung aus öffentlichen Mitteln. Das Programm „Initiative Ergreifen“ des  Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-  Westfalen unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und  Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen.  In Abhängigkeit von der zu erzielenden Förderung wird zur Sicherstellung der  Gesamtfinanzierung ein jährlicher Zuschuss der Stadt Bocholt für die Bürgerstiftung um  T€ 200 angestrebt.

Fazit

Mit vorliegendem Nutzungskonzept und den baulichen Maßnahmen soll ein  erfolgreicher und vor allem auch dauerhafter Betrieb des ehemaligen Brau- und  Schützenhauses gesichert werden. Auch für den St. Georgius Schützenverein e.V. ist mit  einer erfolgreichen Fortführung der Gebäudenutzung der Erhalt seiner langjährigen  Traditionsveranstaltungen dauerhaft gesichert. Der Schützenverein als erster Initiator  des bürgerschaftlichen Engagements übernimmt Verantwortung, um dieses  Engagement innerhalb von Bocholt auf noch viel breitere Fü.e zu stellen und dadurch  für alle Bocholter das ehemalige Brau- und Schützenhaus mit einer großen Bandbreite  an Möglichkeiten im Dienste der Bürgergesellschaft wieder nutzbar zu machen.  Die Lösung mittels einer gemeinnützigen Bürgerstiftung steht dabei für ein dauerhaftes  Eigentum von Grundstück und Gebäude in öffentlicher Hand.

Weitere Vorgehensweise

Um das Konzept stringent weiter nach vorne zu bringen, führen die Stadtsparkasse  Bocholt und der St. Georgius Schützenverein e.V. kurzfristig erste Gespräche mit den  verschiedenen Entscheidungsgremien. So soll möglichst schnell auch mit Hilfe dieses  bürgerschaftlichen Engagements eine dauerhafte und umsetzbare Lösung angestrebt  werden.

 

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