1. Mai: Stadtverwaltung weist auf Jugendschutz hin und appelliert an Eigenverantwortung



Eltern sollen Kinder über Folgen aufklären // Ordnungsamt kündigt Stichprobenkontrollen an

Der 1. Mai ist traditionell ein Feiertag, an dem mancherorts auch Alkohol fließt. Die städtischen Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung warnen vor den Folgen von Alkoholmissbrauch. Mit dazu beitragen soll die Jugendschutzkampagne unter dem Titel „PARTY? … aber sicher“, die in Kurzform Tipps für richtiges Verhalten gibt und an die Selbstverantwortung junger Menschen appelliert.

„Achte auf deine Freunde!“

Mit der Jugendschutzkampagne „PARTY?… aber sicher!“ appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Jugendlichen. Hinweise wie: „Mach´ Pausen!“  oder „Trink´ auch Wasser!“ sollen zum Nachdenken anregen. Es wird die wichtige Botschaft vermittelt: „Achte auf dich und deine Freunde!“

Insbesondere nach zwei Jahren massiver Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, freuen sich vor allem Jugendliche darauf, den 1. Mai feiern zu können. Für viele ist dies die erste Möglichkeit, ausgelassen in größerer Gruppe zusammen zu kommen und zu feiern. Zudem ist es für viele Jugendliche auch der erste Kontakt zu alkoholischen Getränken. „Dieses Zusammenspiel aus langen Entbehrungen und hohem Alkoholkonsum kann bei jungen Feiernden schnell zur Überforderung bis hin zu gesundheitsgefährdenden Situationen führen“, so Ina Bühs, zuständig für Jugendschutz bei der Stadt Bocholt.

Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders angehalten, mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren im Vorfeld zu sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden. Bühs: „Alle Eltern sind dazu angehalten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen.“

Alkohol für Jugendliche unter 16 tabu

So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen. Das Rauchen jeglicher Art ist in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht erlaubt. 

Kontrollen in Kiosken, Tankstellen, Supermärkten

Das Ordnungsamt wird Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrollieren.

Der Einzelhandel und die Gaststätten werden dringend dazu angehalten, auf folgende Punkte besonders zu achten: 

  • Im Zweifel den Ausweis zeigen lassen
  • Unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol und Tabak verweigern
  • Deutlich machen, dass der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist
  • Gaststätten sollen mindestens ein nichtalkoholisches Getränk günstiger anbieten als das billigste alkoholische Getränk – so sieht es das Gaststättengesetz vor
  • Das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften sind für jeden gut sichtbar in der Gaststätte aufzuhängen

Jugendschutz – Party aber sicher…

Quelle: Stadt Bocholt

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