Ohne Fahrerlaubnis auf Motorroller unterwegs



Bocholt (ots) – (fr) Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen
17.00 Uhr auf der Donaustraße einen mit zwei Personen besetzten
Motorroller, da der Sozius keinen Helm trug. Der 16-jährige Fahrer
ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Dies gilt auch
für seinen 16-jährigen Beifahrer, der zugab, den Motorroller in der
Vergangenheit auch geführt zu haben: Die Polizisten untersagten die
Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen die beiden Jugendlichen
und den 48-jährigen Halter (Vater eines der Jugendlichen) ein.

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