Zweite israelische Fahne vor Bezirksregierung gestohlen



Unbekannte Täter:innen haben erneut eine israelische Fahne vor dem Gebäude der Bezirksregierung am Domplatz gestohlen und dabei einen Fahnenmast beschädigt. Die nun bereits dritte Israel-Fahne hisste Regierungspräsident Andreas Bothe am heutigen Mittag (18.10.2023) eigenhändig: „Es bleibt dabei: Wir werden als Regierungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen weiter Flagge zeigen. Die Sicherheit des israelischen Volks ist wie das jüdische Leben in Nordrhein-Westfalen deutsche Staatsräson. Dafür stehen wir jederzeit ein, und wir werden jeder Form von Israel-Hass und Antisemitismus aktiv und entschlossen entgegentreten“, so der Regierungspräsident.

Auf die Entschlossenheit der Bezirksregierung weißt auch ein Banner in der Glasfassade des Gebäudes hin. Künftig sollen die Fahnenmasten elektronisch überwacht werden. Der neuerliche Diebstahl ereignete sich mutmaßlich in den heutigen frühen Morgenstunden. Die Kriminaltechnik der Polizei Münster sicherte Spuren am Tatort. Bereits in der Nacht zu Montag (16. Oktober 2023) hatten Unbekannte vor der Bezirksregierung einen Fahnenmast aus seiner Verankerung entfernt und eine israelische Flagge gestohlen und zerrissen. Eine Polizeistreife fand die in drei Teile zerrissene Flagge Israels in rund 200 Metern Entfernung auf der Fahrbahn der Pferdegasse zwischen LWL-Museum und der Freifläche des Fürstenberghauses der Universität Münster.

Die Bezirksregierung hatte die zerstörte israelische Flagge vor ihrem Dienstgebäude noch am Montag ersetzt. Der Verbleib der nun zweiten gestohlenen Fahne blieb gestern zunächst ungeklärt. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte in der vergangenen Woche allen Ministerien Nordrhein-Westfalens per Erlass empfohlen, aus Solidarität die israelische Flagge vor den jeweiligen Gebäuden zu hissen. Das Schreiben ging zur Kenntnis unter anderem auch an alle Rathäuser, die sich an der Regelung orientieren können.

Die Bezirksregierung wird bei der Staatsanwaltschaft Münster erneut Strafanzeige erstatten und Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte stellen. Wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt und dadurch verunglimpft, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, auch der Versuch ist strafbar (§ 104 Strafgesetzbuch).

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