1. FC unter Zeitdruck: Ausweichstadion steht nur bis zum Herbst zur Verfügung



Der 1. FC Bocholt hat im Rahmen seines Drittliga-Lizenzierungsverfahrens für den Fall, dass er mit dem notwendigen Umbau der Hütings nicht rechtzeitig zu Sasionbeginn fertig wird, das Preußenstadion in Münster als Ausweichspielstätte angegeben. Dabei geht er ein Risiko ein. Denn die Vereinbarung gilt nur bis zum Herbst. Da in der Sporthalle Berg Fidel und dem Preußenstadion keine Parallelveranstaltungen stattfinden können, ist die Vereinbarung auf die Zeit vor dem Saisonstart der Uni Baskets und der Volleyballerinnen des USC Münster und damit auf den Spätsommer begrenzt.

Für die Spiele, die der FC Bocholt im Preußenstadion absolvieren wird, umfasst die Vereinbarung zudem die Nutzung von maximal 5.000 Zuschauerplätzen auf der Haupttribüne und auf den überdachten Stehplätzen der Gegengerade. Zur Minimierung der Verkehrsbelastung ist für die Anreise der Bocholter Fans die Einrichtung eines Busshuttle-Systems vorgesehen.

Auswirkungen auf das eigene Stadionprojekt hat die angedachte Untervermietung nicht. Auch eine Doppelbelastung des Rasens wird aller Voraussicht nach keine Probleme verursachen. „Zum einen findet die Doppelnutzung nur zur unproblematischen Sommerzeit statt, zum anderen wird sich der Platz dank der von der Rasensanierung, welche sich in der bevorstehenden Länderspielpause vollziehen wird, im Sommer von seiner besten Seite zeigen“, so Markus Sass abschließend.

Archivfoto: Monika Gajdzik

  1. Nach den neuen Auflagen müsste der 1.FC Bocholt noch ein zweites Ausweichstadion angeben.
    Um einen geregelten Spielbetrieb auch in den Wintermonaten bestmöglich sicherzustellen, bleibt es für jeden Drittligisten Pflicht, eine Rasenheizung oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion zur Verfügung zu haben. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt dabei: Verfügt die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds, muss der Klub im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen.
    Man darf gespannt sein, wie dieses geregelt wird.

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