„Arbeitskreis für die Gleichstellung von Frau und Mann“ informierte sich über das neue Prostituiertenschutzgesetz



ken. Das zum 01.07.2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des „Arbeitskreises für die Gleichstellung von Frau und Mann“ des Kreistages. Zwei Fachbereiche der Kreisverwaltung sind mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt: der Fachbereich Sicherheit und Ordnung für die Anmeldung der Prostitution und die Genehmigung von „Prostitutionsstätten“ und der Fachbereich Gesundheit für die gesundheitliche Beratung der Prostituierten. Fachleute beider Bereiche berichteten daher in der Arbeitskreis-Sitzung über die neue Aufgabenstellung.
Vorrangiges Ziel des Gesetzes sei es, die in der Prostitution tätigen Menschen vor Gewalt, Kriminalität und Ausbeutung zu schützen, legte Heinz Josef Beckmann, Fachabteilungsleiter im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, zu Beginn seiner Ausführungen dar. Mit dem Gesetz würden nun erstmals alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Bei der Anmeldung werde ein streng vertrauliches Gespräch mit der oder dem Prostituierten geführt. Hierbei gehe es u. a. um rechtliche Rahmenbedingungen, um Informationen zum Sozialversicherungsschutz und zur Absicherung im Krankheitsfall sowie um steuerliche Fragestellungen. Zum Nachweis der Anmeldung stelle sein Fachbereich den Prostituierten eine bundeseinheitliche fälschungssichere Anmeldebescheinigung aus. Diese werde auf Wunsch auch anonymisiert.
Für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten sei mit dem neuen Gesetz eine Erlaubnispflicht eingeführt worden, so Beckmann weiter. Hierzu gehöre die Vorlage eines Betriebskonzeptes, das u. a. Auskunft darüber geben müsse, wie die Abläufe und Rahmenbedingungen in dem Betrieb seien und wie die Gesundheit der Prostituierten geschützt und deren Sicherheit gewährleistet werde. So bestehe ein umfassendes Werbeverbot u. a. in Bezug auf Geschlechtsverkehr ohne Kondom oder zum Schutz der Allgemeinheit und Jugend. Nach drei Jahren werde die Zuverlässigkeit der Betreiberin bzw. des Betreibers erneut überprüft.
Über die nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz verbindlich vorgeschriebene Gesundheitsberatung informierten Reinhild Wantia, Gesundheits- und Psychiatriekoordinatorin, und Doris Baron, die jetzt im Fachbereich Gesundheit für die gesundheitliche Beratung der Prostituierten zuständig ist. Da Prostitution gesellschaftlich diskriminiert, kriminalisiert und stigmatisiert werde, sei für die Prostituierten eine anonyme und absolut vertrauliche Beratung zwingend erforderlich. Nicht selten seien prekäre persönliche, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse sowie Drogenabhängigkeit die Ursache für den Einstieg in die Prostitution. Die neuen rechtlichen Regelungen hätten bei den Prostituierten zunächst Unsicherheiten, Abhängigkeiten und Ängste hervorgerufen. Hier gelte es, durch eine sensible, empathische und fachlich kompetente Beratung einen positiven Zugang zu den Prostituierten zu erhalten. Aufgabe von Doris Baron sei es, gesundheitliche Risiken zu erkennen, die sich zum Beispiel aus Vorerkrankungen, besonders anstrengenden Arbeitsbedingungen, schlechten hygienischen Verhältnissen, unangemessenem Umgang mit Arbeitsmitteln und Konkurrenzdruck ergeben. Daraus resultiere dann eine Beratung, ggf. könnten auch weitergehende Hilfsangebote vermittelt werden. Dies gelte auch beim Verdacht auf Zwangsprostitution oder bei dem Wunsch nach einem generellen Ausstieg aus der Prostitution.
In der anschließenden Diskussion kam als weiterer Aspekt die besondere Verantwortung der Freier als Kunden von Menschen in der Prostitution kritisch zur Sprache. Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Annette Demes aus Ahaus, hob die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Gesundheit sowie Sicherheit und Ordnung des Kreises positiv hervor. Im Interesse der Prostituierten sei schnell ein Konzept entwickelt worden, das diesem Personenkreis den oftmals schwierigen Weg in die Behörde erleichtere und ihm adäquate Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stelle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert