Bürgerentscheid – oder wenn die Basis beim Thema Rathaus selbst bestimmt…



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Am kommenden Montag. den 23. August, lässt die Stadtverwaltung die Katze aus dem Sack. Dann legt sie dem Rat in einer um 17 Uhr in der Aula der Gesamtschule beginnenden öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung die endgültigen Kosten für die Rathaussanierung vor. Nur rund eine Woche später wollen die Volksvertreter endgültig entscheiden. Einen Bürgerentscheid, wie ihn führende Politiker noch im Kommunalwahlkampf öffentlich befürwortet hatten, wird die Politik aller Voraussicht nach nicht initiieren. Er könnte jedoch von den Wählerinnen und Wählern erzwungen werden.

Die einfachste und schnellste Form einer basisdemokratischen Beteiligung wäre ein sogenannter Ratsbürgerentscheid. Er müsste vom Rat beschlossen werden und hätte damit keine weitere Hürde zu nehmen. Da es nach einer Mehrheit dafür in Bocholt allerdings inzwischen nicht mehr aussieht, können Sanierungsgegner auch selbst die Initiative übernehmen. Das geht mit Hilfe eines so genannten „kassierenden Bürgerbegehrens“, das den zu erwartenden Ratsbeschluss pro Sanierung in Frage stellt.

Allerdings sieht der Gesetzgeber für diese Art der Bürgerbeteiligung Hürden vor, um zu verhindern, dass das Verfahren zur Regel wird. Die Gegner müssen, nachdem ihr Antrag angenommen wurde, innerhalb von drei Monaten 3540 Unterstützungsunterschriften sammeln. Schaffen sie das, kommt es doch noch zu einem Bürgerentscheid.

Zum dem wiederum würden alle 59.000 wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter aufgerufen. Mindestens 15 Prozent von ihnen, das sind in Bocholt rund 8.850, müssten gegen eine Sanierung stimmen und damit gleichzeitig die Mehrheit der gültigen Stimmen stellen, um den Ratsbeschluss zu kippen. (HINWEIS: In unserem ursprünglichen Bericht hatten wir 20 Prozent und 11.800 Stimmen geschrieben)

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