Digitalisierung des „gelben Scheins“ – Herausforderung Entgeltfortzahlung



Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und Krankschreibungen durch „Internetdoktoren“ – diese beiden Themen sorgten bei der jüngsten Ausgabe der Seminarreihe „Arbeitsrecht aktuell“, zu der der Unternehmerverband seine Mitgliedsfirmen regelmäßig einlädt, für großen Gesprächsbedarf. Vor den rund 30 Teilnehmenden im Mai im HAUS DER UNTERNEHMER informierten die Verbandsjuristen Heike Zeitel, Erhan Köse und Katharina Weber außerdem noch über „Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen“ sowie zur aktuellen Rechtsprechung.

RA Erhan Köse begann seinen Vortrag über die eAU mit den Worten: „Die Digitalisierung im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt Arbeitgeber vor eine große Herausforderung.“ Er erläuterte: „Lockerungen bei der Ferndiagnose können missbraucht werden und gleichzeitig werden Arbeitgebern verbliebene Kontrollmöglichkeiten durch die eAU entzogen.“ Es wurden zahlreiche Detailfragen gestellt, beispielsweise wie die Krankenkassen elektronische AUs handhaben oder die künftig noch höheren Hürden Zweifel an einer AU und damit den Beweiswert dieser erschüttern zu können.

Ebenfalls viele Fragen kamen zu einem neuen Urteil des BAG zur „Haltbarkeit“ des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ im nachfolgenden Kündigungsschutzprozess, das RAin Katharina Weber vorstellte. Die Nachfragen machten deutlich: Beim BEM müssen die Unternehmen stets auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung sein.

Eine gewichtige Rechtsprechungsänderung zu arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln stellte die RAin Heike Zeitel vor: „Die Rechtsprechungsänderung macht nahezu alle bisher verwendeten Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam.“ Weiterhin wagte sie einen Ausblick in die Zukunft und zeigte weitere aus ihrer Sicht problematischen Aspekte auf, zu welchen sie weitere Entscheidungen des BAG erwartet. Abschließend riet sie, die aktuellen Muster zu überprüfen.

Die Veranstaltungsreihe „Arbeitsrecht aktuell“, bei der die Juristinnen und Juristen des Unternehmerverbandes regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung informieren, richtet sich exklusiv an Mitarbeitende der Mitgliedsfirmen aus allen sieben Einzelverbänden. Diese Reihe ergänzt die persönliche Beratung bzw. die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Quelle: Unternehmerverbandsgruppe

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