Halteverbot auf Drostenstraße gilt nur noch eingeschränkt



Auf der Drostenstraße in Bocholt wurde das Halteverbot teilweise aufgehoben. Ab sofort gilt es nur noch gegenüber dem Parkplatz der AWO. Ein Anwohner hatte sich mit diesem Wunsch an die CDU-Stadtverordnete Barbara Fölting gewandt.

„Das Thema beschäftigte die Anwohner schon eine lange Zeit. Sie verstanden nicht, warum sie ihr Auto weit entfernt von der Haustür parken mussten. Nachdem ich mir ein Bild vor Ort gemacht habe, war auch ich der Überzeugung, dass das Halteverbot zumindest teilweise aufgehoben werden kann“, erklärt die örtliche Stadtverordnete Barbara Fölting. „Ich freue mich, dass auch die Stadtverwaltung nach einer gemeinsamen Ortsbegehung zustimmte und das Halteverbot bereits eingeschränkt hat. Für die unkomplizierte und schnelle Umsetzung bedanke ich mich und bin froh, dass ich den Anwohnern zeitnah helfen konnte“, so Fölting weiter.

Zuvor galt das Halteverbot von Beginn der Drostenstraße bis zur Einmündung Am Schievegraben. Nach wenigen Tagen schränkte die Verwaltung das Halteverbot ein. Ab sofort gilt ein Halteverbot nur noch gegenüber dem Parkplatz der AWO, um eine problemlose Ausfahrt von diesem zu ermöglichen.

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