Keine Standards für Kommunen – Neue bocholt.de geht wohl erst Ende 2022 an den Start
Unabhängig vom Layout und den Inhalten müssen die neuen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beachtet werden. Das gibt vor, dass Kommunen bis Ende 2022 575 Verwaltungsdienstleistungen digital vorhalten müssen. Ein Großteil liegt dabei in Verantwortung von Bund und Land; in Form von sog. EfA-Leistungen („Einer für alle“) sollen Bund/Land Dienstleistungen für alle Kommunen zentral zur Verfügung stellen. So zumindest die Theorie.
Denn fehlt es laut Stadtverwaltung an Standards. Das heißt, ein zentrales kommunales Dienstleistungsportal, an dem alle (NRW-)Kommunen partizipieren und das Kommunen in ihre städtischen Webseiten einbinden könnten, gibt es derzeit noch nicht. Folge ist, dass die die Stadtverwaltung im Rahmen des Relaunch den Bürgerservice zum Großteil selbst abbilden muss.
Die Stadt kann nach eigenen Angaben selbst kann von den circa 47 Dienstleistungen selbst umsetzen und online anbieten. Seit Ende 2020 wird daran im Zuge der Digitalisierungsstrategie gearbeitet. Ein Teil, nämlich 21 Dienstleistungen, sind bereits umgesetzt, weitere folgen sukzessive. Die Behördengänge, die online erledigt werden können, sind unter www.bocholt.de/onlinedienste/ aufgeführt.