Landtagswahl 2022: Statistische Erhebungen bei der Urnenwahl in mehreren Wahlbezirken



Kreiswahlleiter Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster: „Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt“

Auf eine Besonderheit bei der Landtagswahl weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster als Kreiswahlleiter der Wahlkreise 76 (Borken I: Bocholt, Borken, Isselburg, Rhede), 77 (Borken II: Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden) und 78 (Coesfeld I – Borken III: Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen vom Kreis Borken sowie Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl vom Kreis Coesfeld) hin. Jeweils ein Wahlbezirk in Borken, Schöppingen und Billerbeck ist bei der Urnenwahl am 15. Mai für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Zudem werden in Stadtlohn gleich drei Wahlbezirke von der statistischen Erhebung erfasst.

Im Einzelnen sind dies in Borken der Stimmbezirk 1801 (Pröbstingschule Hoxfeld), in Schöppingen der Wahlbezirk 7 (Heimatstube Eggerode), in Stadtlohn die Wahlbezirke 3 (Johannesschule I), 13 (Gymnasium II) und 14 (Gescher-Dyk-Schule I) sowie in Billerbeck der Wahlbezirk 3 (Ludgeri-Grundschulgebäude). In den Wahllokalen wird durch Aushang auf die repräsentative Wahlstatistik hingewiesen. Einen Hinweis auf die repräsentative Wahlstatistik in ihrem Wahlbezirk finden die betroffenen Wahlberechtigten zudem auch vorab in ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wählerinnen und Wähler der genannten Wahlbezirke sollten bei der Urnenwahl also nicht irritiert sein, wenn ihre Stimmzettel im oberen linken Bereich zusätzlich einen besonderen Aufdruck mit „Geburtsjahresgruppe und Geschlecht“ enthalten. „Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt, denn die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten und es können keinerlei Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen gezogen werden“, betont Dr. Hörster. „Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.“

Anders als bei Bundestags- und Europawahlen umfasst die repräsentative Wahlstatistik bei der Landtagswahl nur die Urnenwahl in den Wahllokalen. Briefwähler sind von der Wahlstatistik ausgeschlossen. Dies gilt auch in den genannten Wahlbezirken.

Durch die Unterscheidungsmerkmale auf den Stimmzetteln können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Die Auswertung erfolgt durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). So gibt die Wahlstatistik – über das amtliche Wahlergebnis hinaus und genauer als die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben.

Das Wappen des Landes NRW

©  

Quelle: Kreis Borken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert