Neue Gäste-Tribüne am Hünting muss bis morgen nachgebessert werden



Von BERTHOLD BLESENKEMPER
Der 1. FC Bocholt muss seinen neuen Gästeblock bis morgen nachbessern und den Bodenbelag sichern. Grund sind die Vorkommnisse vom Wcchenende. Da hatten Fans von Preußen Münster Pflastersteine gelöst, die als gefährliche Wurfgeschosse hätten dienen können. Genau das aber widerspricht den Statuten des Westdeutschen Fußballverbandes. In Absatz fünf des Paragraphen acht heißt es dort: „In den Zuschauerbereichen sind die Umgebung und der Boden so auszugestalten, dass keine Steine, Platten oder sonstige Gegenstände aufgenommen, herausgebrochen oder anderweitig entfernt werden können.“.

Zurzeit finden mit Blick auf das morgige, ohnehin schon als Risikopartie eingestufte Pokalspiel gegen Rot-Weiß Essen zwischen dem Verein,  dem Fußballverband Niederrhein und der Polizei Gespräche hinsichtlich der Stadionssicherheit statt. Ein Ergebnis steht noch aus, Klar ist nur, dass nachgebessert werden muss.

Der Verein bemüht sich offenbarr zurzeit genau darum. Er sieht im übrigen bei sich selbst keine Schuld. „Die Gästetribüne wurde vergangene Woche nicht nur von der Bauaufsicht der Stadt Bocholt offiziell abgenommen, sondern auch vom Sicherheitsbeauftragten des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV). Bei den zahlreichen Begehungen im Vorfeld der Partie gegen Preußen Münster wurden keine Mängel oder Sicherheitsrisiken festgestellt. Bei dem entstandenen Schaden, der sich über lediglich 1,5 Quadratmeter der insgesamt knapp 500 Quadratmeter großen Gästetribüne erstreckt, handelt es sich eindeutig um Vandalismus durch Preußen Münster-Fans“, schreibt der Verein in einem Facebook-Post..Durch ein spezielles Verfahren soll jetzt ausgeschlossen werden, dass sich erneut mit Gewalt Steine herauslösen lassen. Als sich unsere Redaktion heute vor Ort selbst ein Bild machen woltlte, wurde sie des Platzes verwiesen.

Auch im Bocholter Rathaus sieht man sich nicht in der Verantwortung. „im Rahmen der Errichtung der Tribüne werden seitens der Stadt Bocholt nicht einzelne Materialien oder Verlegetechniken bauordnungsrechtlich abgenommen. Grundsätzlich können Pflastersteine mit entsprechendem Unterbau verkehrssicher verlegt werden und sind demnach als Belag für die Verwendung zugelassen“, heißt es in einer Stellungnahme.

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